Drei eingetragene Vereine in Bayern haben die Erlaubnis erhalten, Cannabis im Rahmen gemeinschaftlichen Eigenanbaus zu kultivieren. Das Gesundheitsministerium hat dies aufgrund von Bundesvorschriften bestätigt und betont, dass strenge Auflagen weiterhin gelten. Neben dem Anbau selbst werden auch kontinuierliche Kontrollen durchgeführt, um den Gesundheitsschutz und den Jugendschutz zu gewährleisten. Die Ministerin des Gesundheitswesens, Judith Gerlach, betonte, dass diese Genehmigung keine Freikarte zum uneingeschränkten Konsum darstellt.
Auch wenn sich die Zahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität nach der Teil-Legalisierung verringert hat, fordern Politiker wie Innenminister Joachim Herrmann weitergehende Abschaffung dieser Regelung. Gleichzeitig ist klar, dass die Legalisierung zu Konsumzwecken in Bayern weiterhin stark kritisch betrachtet wird.
Die Bayerische Staatsregierung hat drei nicht-kommerzielle Cannabisanbauvereinigungen genehmigt, die nun gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen. Diese Entscheidung erfolgte nach einer detaillierten Prüfung und unter Beachtung strenger Bundesvorschriften. Es handelt sich dabei um Vereine aus verschiedenen Regionen Bayerns, die sich als eingetragene Organisationen positioniert haben.
Insgesamt wurden über 30 Anträge beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gestellt, wobei einige zurückgezogen oder abgelehnt wurden. Die drei ausgewählten Clubs müssen verschiedene Sicherungsmaßnahmen implementieren, bevor der tatsächliche Anbau beginnen kann. Dazu gehören Schutzvorkehrungen für das Gelände und das Gebäude, die vom zuständigen Amt überprüft werden müssen. Auch nach Beginn des Anbaus werden regelmäßige Überprüfungen stattfinden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Obwohl die Genehmigung für den Cannabisanbau erteilt wurde, besteht weiterhin eine starke Überwachung und strenge Regeln bleiben bestehen. Besonders der Gesundheits- und Jugendschutz stehen im Mittelpunkt der Maßnahmen, die nach Antritt des Anbaus durchgeführt werden sollen. Judith Gerlach betonte, dass dies keinesfalls als Freibrief für ungehinderten Konsum verstanden werden darf.
Zudem bleibt die Kritik an der Legalisierung von Cannabis für Konsumzwecke in Bayern bestehen. Trotz eines Rückgangs der Rauschgiftkriminalität seit Einführung der Teil-Legalisierung argumentieren Vertreter der CSU weiterhin für deren Abschaffung. Sie weisen darauf hin, dass zusätzliche Kontrollaufgaben die Polizei belasten und somit nicht zwangsläufig eine Entlastung vorliegt. Die bayerische Regierung setzt ihre Hoffnung auf eine Evaluierung des Gesetzes im Herbst, in der sie eine Korrektur dieses angeblichen Fehlers erwartet. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass trotz fortschrittlicher Maßnahmen auf Bundesebene, Bayern weiterhin einen konservativen Standpunkt einnimmt.