Am 15. Januar wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Modellregionen eingeführt, mit dem Ziel, bundesweit umzusetzen. Diese digitale Akte soll wichtige medizinische Informationen speichern. Besonders interessant ist die Frage, wie Eltern die ePA ihrer Kinder verwalten und welche Daten gespeichert werden. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der ePA für Kinder und diskutiert Sicherheitsbedenken sowie Entscheidungshilfen für Eltern.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt ein bedeutendes Meilenstein im Gesundheitswesen dar. Ab Januar beginnt sie in ausgewählten Gebieten und soll später bundesweit verfügbar sein. Für Kinder bedeutet dies, dass sie ebenfalls eine solche Akte erhalten, wenn sie gesetzlich versichert sind. Die Verantwortung für diese Akte liegt bei den Eltern, die entscheiden können, welche Informationen aufgenommen werden. Durch die Vertreterfunktion in der App der Krankenkasse können Eltern die ePA ihres Kindes verwalten. Neben den üblichen medizinischen Berichten können auch Abrechnungsdaten automatisch hinzugefügt werden, es sei denn, die Eltern widersprechen.
Viele Experten warnen jedoch vor möglichen Risiken. Die Bundespsychotherapeutenkammer empfiehlt, die ePA „sparsam“ zu befüllen, während der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sogar davor warnt, sie zu nutzen. Diese Bedenken richten sich besonders gegen sensible Daten, die das Leben des Kindes negativ beeinflussen könnten. Ein weiteres Problem sind Sicherheitslücken, die von Sicherheitsforschern aufgedeckt wurden. Es besteht die Gefahr, dass Kriminelle Zugriff auf Millionen von Akten bekommen könnten. Die zuständigen Stellen arbeiten an Lösungen, aber ob diese rechtzeitig implementiert werden, bleibt abzuwarten.
In bestimmten Fällen müssen Eltern ihre Entscheidungen gemeinsam treffen, insbesondere wenn es um stigmatisierende oder diskriminierende Informationen geht. Wenn nur einer der Eltern das Sorgerecht hat, fällt die Entscheidung allein ihm oder ihr zu. In jedem Fall sollten Eltern gut informiert sein und ihre Möglichkeiten genau durchdenken. Auch nachträglich kann eine ePA beantragt werden, falls sich die Meinung ändert. Sobald das Kind 15 Jahre alt wird, kann es selbst über seine ePA bestimmen.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Während sie das Management medizinischer Daten erleichtern kann, erfordert sie auch besondere Vorsicht und klare Entscheidungen seitens der Eltern. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass die Daten des Kindes geschützt bleiben. Mit zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen bleibt die Diskussion über Sicherheit und Datenschutz aktuell.