Kann das wirklich sein? In Helmstedt sorgt ein Blitzer-Vorfall für Aufsehen: Ein Autofahrer behauptet, sein Wagen habe ausgerechnet vor der Raser-Falle beschleunigt. Kurios: Er fuhr mit Tempomat und gibt die Schuld einem „80“-Aufkleber am Straßenrand.
Der Blitzer „Karl“ (Modell Jenoptic SemiStation TS 5350) bringt die Einwohner ins Schwitzen. Bei einer Sitzung des Ortsrates im Stadtteil Offleben sprach ein Autofahrer sein Erlebnis vom 8. Mai an: Er wurde geblitzt, weil das Auto innerorts über 50 km/h beschleunigte.
Der Mann vermutet, der intelligente Tempolimit-Assistent (ISA) in seinem Wagen habe den „80“-Aufkleber am Blitzer-Anhänger als reguläres Verkehrsschild interpretiert, so schildert es die „Braunschweiger Zeitung“. Dieser Aufkleber soll anderen Autofahrern aber nur signalisieren, dass der Anhänger im Gespann mit höchstens 80 km/h gezogen werden darf.
► 50 km/h sind in der Straße erlaubt, also muss der Betroffene eine saftige Strafe abdrücken. Ärgerlich, darum fragte er den Ortsrat: „Ist das Phänomen bekannt und könnte der Aufkleber nicht abgedeckt werden, wenn der Blitzer am Straßenrand steht?“
Tempomat am Lenkrad einer Mercedes-E-Klasse: Ein aktiver, intelligenter Geschwindigkeitsassistent soll Tempolimits erkennen. Wenn der Verkehr es zulässt, fährt das Auto so schnell wie erlaubt
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Der Helmstedter Kreissprecher Sebastian Dettmer zu BILD: „Der Landkreis hat hiervon erstmals durch die Bürgerfragen aus der besagten Ortsratssitzung erfahren. Wenn die Schilderung tatsächlich so zutrifft, handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Versagen von Fahrerassistenzsystemen. Andererseits versuchen manche Autofahrer natürlich, sich mit allen möglichen Mitteln herauszureden.“
Verwunderlich: Das „80“-Schild ist schwarz-weiß und viel kleiner als ein offizielles Verkehrsschild; es sollte von Assistenzsystemen nicht fehlgedeutet werden. Andererseits sind der Redaktion aus dem Testalltag Fälle bekannt, in denen die Tempolimit-Erkennung falsch lag. In der Vergangenheit wurden Fahrassistenzsysteme bereits mit bedruckten T-Shirts überlistet, andere Autos wählten eigenmächtig ihr „Wohlfühltempo“ auf der Autobahn.
Der „80“-Aufkleber auf dem mobilen Geschwindigkeitsmesser
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Das Verkehrszeichen „274-80“, ein herkömmliches Tempolimit-Schild: viel größer, mit rotem Rand und auch wesentlich höher positioniert als der Aufkleber
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Der Landkreis hat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachgefragt, was schiefgelaufen sein könnte. Das KBA prüft alle Modelle aller Autohersteller. Nur mit gültiger Typgenehmigung dürfen die Autos in Deutschland verkauft werden. Die Antwort des KBA in feinstem Beamtendeutsch liegt BILD vor. In Kürze sagt die Behörde: Für adaptive Geschwindigkeitsregelsysteme gab es bis Juli 2024 keine Vorgaben für die Autohersteller. Dann wurden per EU-Verordnung Regeln für das Fahrassistenzsystem eingeführt, diese erlauben allerdings „eine gewisse Fehlertoleranz bei der Erkennung von Geschwindigkeitsbegrenzungen“.
Das KBA stellt außerdem klar, dass der Fahrer bei Nutzung dieser Assistenzsysteme zu jeder Zeit, auch bei Fehlverhalten des Systems, die volle Verantwortung trägt.
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