Rezepte
Verbandmittel: Praxen dürfen keine Rezepte mehr ausstellen
2024-12-10
Heute berichten wir über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Verbandmittel in den Praxen. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat darauf hingewiesen, dass sonstige Produkte zur Wundversorgung ab dem 10. Dezember 2024 keine mehr zulasten der Kassen verordnet werden dürfen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt davor, dass es zu Regressen bei Verbandmitteln kommen könnte.
Die Übergangsfrist und ihre Auslösung
Die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung endete am 2. Dezember. Seit rund einer Woche ist die Übergangsregelung nicht mehr gültig und konnte bisher nicht verlängert werden. Dies bedeutet für die Praxen, dass sie das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und sogar eines Regresses eingehen müssen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in einem Brief angefordert, die Regelung bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Allerdings herrscht Unsicherheit darüber. Es heißt, dass der GKV-Spitzenverband und einige Mitgliedskassen diesem Appell nicht folgen werden. Einige Krankenkassen haben bereits auf die fehlende Verordnungsfähigkeit der Verbandmittel hingewiesen.Die Empfehlung der KBV
Aufgrund dieser Situation hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Empfehlung gegeben, bis zu einer Klärung sonstige Produkte zur Wundversorgung nicht mehr zulasten der GKV zu verordnen. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um die Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten.Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband hat auf Nachfrage bestätigt, dass die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025 verlängert wurde. Allerdings wurde dies nicht gegenüber den Kassen kommuniziert. Ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes sagte, dass der GKV-Spitzenverband auf die geltende Gesetzeslage verwiesen habe und dass innerhalb der gesamten Krankenkassenlandschaft unterschiedliche Vorgehensweisen existieren.Die Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, hat die Handlungen der Krankenkassen und des Bundesgesundheitsministers kritisiert. Er hat betont, dass das fehlende rechtzeitige Handeln die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die geplante Verlängerung der gesetzlichen Übergangsfrist umgehend umzusetzen, um die Versorgungssicherheit wiederherzustellen.