In den Tagen vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kursieren zunehmend irreführende Nachrichten in sozialen Medien, die das Wahlverhalten beeinflussen könnten. Tobias Berger, Landeswahlleiter, bemüht sich aktiv, korrekte Informationen zu verbreiten und Missverständnisse aufzuklären. Besonders oft wird behauptet, dass Wähler mehrere Stimmen abgeben oder ihren Stimmzettel unterschreiben müssen, damit diese doppelt gezählt werden. Diese Behauptungen sind jedoch falsch und können zur Verwirrung führen.
Berger betont die Bedeutung des Wahlgeheimnisses und erklärt, dass jede Unterschrift auf dem Wahlzettel diesen ungültig macht. Die Möglichkeit, den Stimmzettel einer Person zuzuordnen, würde das grundlegende Prinzip der geheimen Abstimmung verletzen. Selbsties mit ausgefüllten Stimmzetteln sind daher ebenfalls problematisch. Der Landeswahlleiter appelliert an alle Wähler, sich nur auf offizielle Quellen zu verlassen und vorsichtig mit Informationen aus sozialen Netzwerken umzugehen.
Mehr als 2,2 Millionen Menschen in Schleswig-Holstein sind stimmberechtigt und dürfen ihre Stimme sowohl im Vorfeld durch Briefwahl als auch am Wahltag abgeben. Jeder Deutsche, der spätestens am 23. Februar achtzehn Jahre alt ist, kann an der Wahl teilnehmen. Es ist wichtig, dass alle Wähler gut informiert sind und wissen, wie sie korrekt abstimmen.
Berger hofft, dass durch die Aufklärung über die richtige Vorgehensweise bei der Abstimmung und die Betonung des Wahlgeheimnisses, eine faire und reibungslose Bundestagswahl gewährleistet wird. Er fordert die Bevölkerung auf, kritisch zu hinterfragen und sich auf vertrauenswürdige Informationsquellen zu beschränken, um Missverständnisse zu vermeiden.