Die kürzlich veröffentlichten Koalitionsvereinbarungen haben in Sachsen-Anhalt unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) die geplanten Steuersenkungen für Energie sowie Umlagen und Netzentgelte begrüßt, äußert sie gleichzeitig Kritik am vorgesehenen Rückzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Diese Maßnahmen rufen sowohl positive als auch negative Resonanzen hervor, insbesondere unter Vertretern von Entwicklungshilfeprojekten.
In einer Erklärung gegenüber dem MDR SACHSEN-ANHALT spricht IHK-Präsident Sascha Gläßer von einem klaren Nutzen der reduzierten Energiesteuern. Allerdings betont er, dass weitergehende Angebote notwendig seien, um den Bedarf vollständig zu decken. Zudem hebt er die Abschaffung des Lieferkettengesetzes als einen wichtigen Schritt zur Bürokratiebekämpfung hervor.
Das deutsche Lieferkettengesetz trat Anfang 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden zur Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten. Diese Vorschriften zielen darauf ab, Menschenrechte in globalen Produktionsketten zu schützen, darunter den Kampf gegen Kinderarbeit und die Sicherstellung fairen Lohns.
Entwicklungshelfer wie das katholische Hilfswerk Misereor sehen in der Abschaffung des Gesetzes jedoch einen Rückschritt. Für diese Organisation ist es essenziell, dass rechtliche Mittel geschaffen werden, um wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Besonders gefährdet seien nach ihrer Einschätzung Näherinnen, Plantagenarbeiter und indigene Gemeinschaften.
Trotz der positiven Bewertung der Energiemaßnahmen bleibt die Diskussion um das Lieferkettengesetz ein sensibles Thema. Während einige Seiten eine Entbürokratisierung fordern, argumentieren andere dafür, dass gesetzliche Rahmenbedingungen unerlässlich sind, um globale Ungerechtigkeiten effektiv anzupacken.