Finanzierung
US-Präsident fordert Abschaffung von DEI-Programmen: Wie reagieren deutsche Unternehmen?
2025-04-15

Mit einer Präsidentenorder verlangt Donald Trump von US-Unternehmen die Streichung ihrer DEI-Programme, die Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion fördern sollen. Diese Maßnahme hat zu einem Rückzug diverser Programme in den USA geführt, während deutsche Tochterunternehmen weiterhin an ihren eigenen Strategien festhalten. Besonders betroffen sind Firmen, die mit der US-Regierung zusammenarbeiten möchten.

Die Situation wird dadurch komplexer, dass deutsche Gesetze diese Programme fortführen, während gleichzeitig Kontrahenten aus den USA auf deren Verzicht drängen. Die Reaktionen deutscher Unternehmen variieren zwischen konsequenter Fortsetzung ihrer Vielfaltspolitik und Anpassungen an amerikanische Anforderungen.

Reaktionen deutscher Unternehmen auf amerikanische Vorgaben

In Deutschland setzen viele Unternehmen trotz amerikanischer Druckausübung ihre DEI-Initiativen fort. Während US-Konzerne wie McDonald’s oder T-Mobile ihre Programme streichen, bestehen deutsche Tochterunternehmen wie BMW oder Deutsche Telekom auf ihrer unveränderten Haltung gegenüber Vielfalt. Sie argumentieren, dass ihre Unternehmenskultur von dieser Offenheit geprägt sei und sie keine kurzfristigen Trends nachgehen werden.

Einige deutsche Unternehmen erhalten Briefe von der US-Botschaft, in denen sie zur Bestätigung aufgefordert werden, keine DEI-Programme zu betreiben. Dies stellt eine Herausforderung dar, da sie sich sowohl an deutschen als auch an amerikanischen Gesetzen halten müssen. So betont BMW, dass vielfältige Perspektiven ihr Unternehmen stärken, und plant keine Änderung ihrer Strategie. Auch andere Firmen erklären öffentlich, dass sie ihre Werte nicht opfern werden, um amerikanischen Anforderungen gerecht zu werden. Dies zeigt, dass es für viele ein zentrales Element ihrer Unternehmensphilosophie darstellt.

Balancieren zwischen amerikanischen und deutschen Rechtsvorschriften

Das Dilemma liegt darin, dass deutsche Unternehmen, die mit der US-Regierung Geschäfte machen möchten, sich zwischen amerikanischen Vorgaben und lokalen Gesetzen entscheiden müssen. Während das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland die Förderung von Vielfalt vorschreibt, verlangt die Order des US-Präsidenten einen Verzicht darauf. Dies führt zu Spannungen, insbesondere bei Firmen, die Aufträge von US-Verwaltungsstellen begehren.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) sieht Handlungsbedarf, wenn diese Vorgaben kollidieren. Es wird empfohlen, dass sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission hierfür Lösungen finden sollten. Einige Unternehmen wie Siemens äußern sich nicht dazu, ob sie solche Schreiben erhalten haben. Andere wiederum teilen offen mit, dass sie ihre Strategien nicht ändern werden, selbst wenn dies bedeutet, potenzielle Geschäftsbeziehungen mit amerikanischen Partnern zu gefährden. Dies verdeutlicht die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn nationale und internationale Rechtsvorschriften uneins sind. Eine klare Linie muss daher sowohl politisch als auch wirtschaftlich gefunden werden, um diesen Konflikt zufriedenstellend zu lösen.

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