Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland bringt auch Veränderungen für die Abrechnung von Medikamenten. Seit Januar 2024 werden Rezepte nicht mehr auf Papier, sondern digital verordnet. Diese Umstellung hat Auswirkungen auf den Nachweis für steuerliche Zwecke.
Bei der Absetzung von Medikamentenkosten bei der Steuererklärung müssen nun spezielle Kassenbelege aus der Apotheke vorgelegt werden. Diese Belege müssen bestimmte Informationen enthalten, um als Nachweis akzeptiert zu werden. Besonders wichtig ist es, dass der Name der Patientin oder des Patienten auf dem Beleg erscheint. Dies stellt sicher, dass die Kosten eindeutig zugeordnet werden können. Die Apotheken sind bereits darauf vorbereitet, solche Belege auf Anfrage auszustellen.
Die neue Vorgehensweise bietet eine moderne und effiziente Lösung, um medizinische Ausgaben abzurechnen. Sie fördert Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem hilft sie, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und einen fairen und klaren Prozess für alle Beteiligten zu gewährleisten. Mit diesen Verbesserungen wird das System gerechter und benutzerfreundlicher, was letztendlich allen zugutekommt.