Von Juli 2025 an sollen T-Rezepte auch elektronisch verschrieben werden. Die geplanten Änderungen an den Verordnungsregeln stößt jedoch auf Kritik von Seiten der ABDA, da sie als nicht praktikabel angesehen werden. Diese Regelungen würden Unsicherheiten schaffen und das Risiko von Rückabwicklungen erhöhen. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den Anforderungen für Papier- und elektronische Rezepte, was zu zusätzlichen Aufwand in ärztlichen Praxen und Apotheken führt.
Die neue Verordnung sieht vor, dass T-Rezepte zukünftig auch in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur ausgestellt werden können. Allerdings unterscheiden sich die Mindestangaben je nach Ausstellungsweg – Papier oder elektronisch. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Prüfung der Rezepte auf ihre Ordnungsgemäßheit in Apotheken und könnte das Risiko von Rückabwicklungen erhöhen. Die ABDA kritisiert daher, dass diese Regelungen nicht praktikabel seien.
Nach Ansicht der ABDA ist es problematisch, wenn die Mindestangaben eines T-Rezepts für ein elektronisches Rezept und eine herkömmliche Verschreibung auf einem analogen Vordruck voneinander abweichen. Dies führe zu Unsicherheiten bei der Prüfung von T-Rezepten auf ihre Ordnungsgemäßheit in der Apotheke und könne das Risiko von Retaxationen durch die Krankenkassen erhöhen. Zudem unterliegen diese Regelungen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken. Die ABDA fordert daher, die Anforderungen an die Verordnung unabhängig von der Wahl der technischen Mittel zu vereinheitlichen.
Für die Ärzte soll die elektronische T-Rezept-Verordnung das Verschreibungsverfahren grundsätzlich vereinfachen. Anders als beim Papierrezept muss auf dem E-T-Rezept nicht mehr angegeben werden, dass bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden. Der Wegfall dieser Anforderungen soll den ärztlichen Personen jährlich erhebliche Kostenersparnisse bringen.
Die elektronische T-Rezept-Verordnung bietet Ärzten die Möglichkeit, das Verschreibungsverfahren zu vereinfachen. So müssen sie auf dem E-T-Rezept nicht mehr bestätigen, dass medizinische Informationsmaterialien vorhanden sind oder dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden. Diese Vereinfachung soll den ärztlichen Personen jährlich eine Kostenersparnis von 1300 Euro bringen, wie das Bundesministerium für Gesundheit rechnet. Dennoch bleibt die Kritik an den divergierenden Vorgaben, die zu Unsicherheiten und zusätzlichen Aufwendungen führen könnten.