Die deutsche Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Um der Krise Herr zu werden, hat das Kabinett unter Bundeskanzler Friedrich Merz und Lars Klingbeil ein umfangreiches Paket mit Steuerentlastungen vorgeschlagen. Neben einer Senkung der Körperschaftssteuer und verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen sind auch Reformen in der Migrationspolitik geplant. Diese sollen die Asylverfahren beschleunigen und gleichzeitig Kosten sparen.
Zwischen internationalen Konflikten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten versucht Deutschland, durch gezielte Maßnahmen neue Impulse zu setzen. Die geplanten Steuersenkungen sollen die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort stärken, während die Reformen in der Migrationspolitik den Umgang mit Asylbewerbern erleichtern sollen. Doch nicht alle stimmen diesen Plänen zu – insbesondere die Länder äußern Bedenken bezüglich der finanziellen Belastung.
Um den deutschen Wirtschaftsstandort attraktiver zu gestalten, wurden spezifische Maßnahmen zur Förderung von Investitionen entwickelt. Unter anderem soll es Unternehmen ermöglicht werden, bis zu 30 Prozent ihrer Investitionen steuerlich abzuschreiben. Dies betrifft insbesondere bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen und betrieblich genutzte Elektroautos.
In den Jahren 2025 bis 2027 wird eine Sonderabschreibung von bis zu 30 Prozent für Investitionen möglich sein. Diese Regelung soll ab dem 1. Juli 2025 gelten und bis zum 1. Januar 2028 laufen. Darüber hinaus ist eine langfristige Senkung der Körperschaftssteuer von aktuell etwa 30 Prozent auf knapp 25 Prozent im Jahr 2032 vorgesehen. Das Ziel dieser Initiative ist es, die Rentabilität von Investitionen zu erhöhen und so das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Zusätzlich sollen Forschungsprojekte besser gefördert werden, indem der Steuersatz für nicht ausgeschüttete Gewinne gesenkt wird.
Neben den Steuervorteilen für Unternehmen stehen auch Reformen in der Migrationspolitik im Mittelpunkt. Insbesondere geht es darum, Asylverfahren zu beschleunigen und die Abwicklung von Abschiebungen zu erleichtern. Hierfür sollen neue Regeln eingeführt werden, die Staaten als sichere Herkunftsländer ausweisen können, ohne Zustimmung des Bundesrates zu benötigen.
Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft die Abschaffung einer Vorschrift aus der Zeit der Ampel-Regierung. Bisher bekamen Personen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen waren, einen vom Staat bestellten Anwalt zur Seite gestellt. Diese Verpflichtung soll nun fallen gelassen werden, um Kosten zu sparen und den Prozess effizienter zu gestalten. Allerdings gibt es hierfür auch Kritiker, die warnen, dass dies möglicherweise die Rechte der Betroffenen beeinträchtigen könnte. Die Debatte zeigt somit, dass die geplanten Maßnahmen sowohl Chancen als auch Risiken bergen.