Rezepte
Elektronische Rezepte: Friedenspflicht wird auf unbestimmte Zeit verlängert
2025-01-09

In einem kürzlich veröffentlichten Praxistipp wurde bekannt gegeben, dass die Friedenspflicht für elektronische Rezepte (E-Rezept) auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Diese Maßnahme ergreift man aufgrund der anhaltenden technischen Herausforderungen, die es den Apotheken und Ärzten bisher erschweren, alle notwendigen Daten korrekt zu dokumentieren. Die Friedenspflicht soll Apotheken vor finanziellen Nachteilen schützen, wenn bestimmte technische Fehler auftreten. Zudem wird betont, dass einige Angaben nicht überprüft werden müssen, was die Verarbeitung von E-Rezepten erleichtern soll.

Details zur Verlängerung der Friedenspflicht für E-Rezepte

Seit dem 9. Januar 2025 gilt eine neue Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für elektronische Rezepte, welche die Friedenspflicht auf unbestimmte Zeit verlängert. Diese Entscheidung wurde getroffen, da technische Probleme weiterhin bestehen und die vollständige und eindeutige Befüllung der Datenfelder noch immer nicht gewährleistet ist. Beispielsweise können bei der Berufsbezeichnung oder anderen spezifischen Informationen Fehler auftreten, die durch die aktuelle Software nicht vermieden werden können.

In dieser Situation haben sich die zuständigen Verbände darauf geeinigt, dass Apotheken keinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn bestimmte Felder nur teilweise oder nicht ausgefüllt sind. So ist es ausreichend, wenn die Berufsbezeichnung lediglich mit „Arzt“/„Ärztin“ versehen wird, oder wenn die Telefonnummer fehlt, solange die verschreibende Person der Apotheke bekannt ist. Zudem gibt es keine Prüfpflicht hinsichtlich der Richtigkeit von Angaben wie der Praxisadresse, der Arztnummer oder des Versicherungsstatus.

Aus Sicht eines Journalisten zeigt diese Entwicklung, dass Technologie im Gesundheitswesen zwar Fortschritt bringt, aber auch erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Es ist wichtig, dass sowohl Entwickler als auch Nutzer Geduld beweisen und gemeinsam daran arbeiten, um die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Die Verlängerung der Friedenspflicht bietet einen zeitlichen Puffer, um die notwendigen Verbesserungen voranzutreiben, ohne Apotheken oder Ärzte unnötig zu belasten.

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