Journalismus
Neue Regelung für die Wahl des Alterspräsidenten im Thüringer Landtag
2025-03-07

Der Thüringer Landtag hat am Freitag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, die neue Vorgaben für die Auswahl des Alterspräsidenten nach einer Wahl festlegt. In Zukunft wird nicht mehr der älteste Abgeordnete diese Rolle übernehmen, sondern derjenige mit der längsten Dienstzeit. Diese Entscheidung wurde von den Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD unterstützt, während die AfD Kritik an dieser Veränderung äußerte.

Die Brombeer-Koalition argumentiert, dass diese Regeländerung den Bestimmungen für die Wahl des Bundestagspräsidenten entspricht. Dies bedeutet, dass die Erfahrung und Kontinuität im Parlament stärker gewichtet werden. Die neuen Richtlinien sollen sicherstellen, dass der leitende Sitzungsmoderator eine Person ist, die bereits tiefere Kenntnisse und Erfahrungen im Landtag besitzt. Diese Maßnahme soll die Effizienz und Professionalität der ersten Sitzung nach einer Wahl verbessern.

Die AfD hingegen sieht in dieser Reform einen Versuch, die traditionelle Anerkennung des Alters und der Weisheit zu untergraben. Sie betont, dass viele langjährige Mitglieder des Landtags durch diese Änderung bevorzugt würden, was ihrer Ansicht nach die ursprüngliche Absicht der Ehrung des Alterspräsidenten entwertet. Diese Kritik spiegelt auch die Bedenken wider, dass solche Regelungen politische Dynamiken beeinflussen könnten.

Insgesamt stellt die Änderung der Geschäftsordnung eine wichtige Neuerung dar, die das Verständnis der parlamentarischen Traditionen und Praktiken im Thüringer Landtag verändert. Durch diese Maßnahme wird versucht, eine ausgewogeneren und effektiveren Prozess für die Auswahl des Alterspräsidenten zu schaffen, der sowohl auf Erfahrung als auch auf Respekt basiert.

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