Eine neue Ära im Finanzsektor bricht an, da europäische Behörden strengere Regeln für den Einsatz von Begriffen wie „nachhaltig“ eingeführt haben. Ab sofort müssen Fondsgesellschaften klare Kriterien erfüllen, um solche Bezeichnungen in ihren Produktnamen zu verwenden. Die ESMA fordert, dass mindestens 80 Prozent der Mittel tatsächlich nach dem ESG-Prinzip angelegt werden, das Umwelt-, soziale und Governance-Faktoren berücksichtigt. Diese Maßnahme soll Missverständnisse beseitigen und Transparenz schaffen. Nun bemühen sich viele Anbieter, ihre Fonds entsprechend anzupassen oder die Namen gegebenenfalls zu ändern.
Die Veränderungen betreffen auch etablierte Akteure im Branchenfeld. So hat Union Investment beschlossen, zehn seiner Nachhaltigkeitsfonds umzubenennen, wobei der Begriff „Nachhaltigkeit“ aus einigen Namen entfernt wird. Auch DWS, eine Tochter der Deutschen Bank, hat Änderungen vorgenommen, indem sie einige ihrer Fonds umbenannte und andere Anlagerichtlinien modifizierte. Besonders auffällig ist die Umbenennung des sogenannten „Frauenfonds“, der nun einen allgemeineren sozialen Fokus trägt. Ähnliche Schritte wurden von weiteren großen Anbietern wie Allianz Global Investors und Deka getätigt, was zeigt, wie weitreichend die neuen Bestimmungen wirken.
Die Einführung dieser Regeln wird von vielen als notwendiger Schritt zur Bekämpfung von Greenwashing betrachtet. Experten wie Alison Schultz von Finanzwende kritisieren, dass viele Fonds lange Zeit unter falschen Vorzeichen operiert haben. Sie argumentieren, dass dies nicht nur Verbraucher getäuscht hat, sondern auch Kapital missleitet wurde, das eigentlich für eine ökologische Transformation bestimmt war. Es wird gefordert, dass die Aufsichtsbehörden wie die Bafin künftig konsequenter durchgreifen, um den Markt vor weiteren Täuschungspraktiken zu schützen. Ein positives Zeichen hierfür ist bereits die erste Greenwashing-Strafe gegen DWS in Höhe von 25 Millionen Euro.