In vielen Ländern gibt es strenge Vorschriften zur Nutzung von Fahrzeugklimaanlagen, um unnötige Umweltbelastung zu vermeiden. Während in Deutschland ein Bußgeld bis zu 80 Euro droht, wenn der Motor eines Verbrenners beim Stehenlassen läuft, um die Klimaanlage zu betreiben, sind die Strafen im Ausland deutlich höher. In Italien können Fahrer zwischen 223 und 444 Euro bezahlen, wenn sie gegen diese Vorschriften verstoßen.
Zudem wird auf die unterschiedlichen Konsequenzen hingewiesen, je nachdem ob man einen Verbrenner oder ein Elektroauto fährt. Während bei Verbrennungsmotoren die Klimaanlagen den Motor arbeiten lassen, funktionieren elektrische Systeme unabhängig davon und schützen somit vor Bußgeldern.
Im deutschen Verkehrsbereich gelten spezifische Bestimmungen zur Reduzierung von Lärm- und Abgasemissionen. Die StVO regelt klar, dass Fahrzeuge nicht unnötig laufen dürfen, auch wenn dies der Komfort im Inneren des Fahrzeugs betrifft. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Nach 30 der StVO ist es ausdrücklich verboten, Fahrzeugmotoren ohne Notwendigkeit laufen zu lassen. Diese Regelung zielt darauf ab, sowohl Lärmbelästigung als auch unnötige Emissionen zu minimieren. Wenn jemand trotzdem den Motor seines Verbrenners am Laufen hält, um die Klimaanlage zu nutzen, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 80 Euro führen. Obwohl die Klimaanlage selbst nicht explizit erwähnt wird, unterfällt sie dieser Bestimmung, da sie den Motor aktiviert. Elektrofahrzeuge bleiben hierbei von diesen Einschränkungen unberührt, da ihre Systeme elektrisch betrieben werden.
Auch außerhalb Deutschlands gibt es strenge Regelungen bezüglich der Klimaanlagenutzung in Fahrzeugen. Besonders im italienischen Verkehrsrecht fallen die Bußgelder erheblich höher aus als in Deutschland. Dort wird die Benutzung der Klimaanlage während des Parkens besonders kritisch gesehen.
Laut Artikel 157 Absatz 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung kann der Missbrauch der Fahrzeugklimaanlage Strafen zwischen 223 und 444 Euro nach sich ziehen. Diese Regel existiert bereits seit 2007 und wurde im April 2022 verschärft. Der Hintergrund liegt in der klaren Richtlinie, Motoren nicht laufen zu lassen, wenn das Fahrzeug geparkt ist. Diese Maßnahme dient dazu, die Luftqualität in städtischen Gebieten zu verbessern und gesundheitliche Risiken durch Abgase zu reduzieren. Somit zeigt sich, dass internationale Standards bei der Umweltschonung immer strenger werden und Fahrer weltweit aufmerksamer sein müssen, um unnötige Kosten zu vermeiden.