Journalismus
Urteil im Streit um AfD-Beitrag im Freiburger Amtsblatt
2025-03-21

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage der AfD-Gruppierung im Gemeinderat abgewiesen. Der Konflikt drehte sich um einen Artikel zum Thema Migrationspolitik, den die Redaktion des Amtsblatts nicht veröffentlichte. Das Gericht erachtete den Beitrag als unzulässig, da er allgemeinpolitischer Natur sei und keinen ausreichenden kommunalpolitischen Bezug aufweise. Zudem wurde der Artikel als Parteiwerbung eingestuft.

Details zum Prozessverlauf

In einer angespannten Sitzung am Donnerstag prüfte das Verwaltungsgericht Freiburg die rechtliche Zulässigkeit der Ablehnung eines Artikels durch die Redaktion des städtischen Amtsblatts. Der Streit begann im Oktober 2024, als die AfD-Gruppierung einen Beitrag zur Migrationspolitik einreichte, der auf einen Raubüberfall in Freiburg Bezug nahm.

Der Artikel enthielt laut dem Redaktionsstatut unzulässige Elemente wie Wahlwerbung und fehlte einem kommunalen Bezug. Nach der Ablehnung durch die Redaktion wurde der Platz für Beiträge mit einem redaktionellen Hinweis gefüllt, da die AfD-Gruppierung innerhalb der gesetzten Frist keinen überarbeiteten Text einreichte.

Während der Verhandlung kam es zu Spannungen, als sich Zweifel an der Zulässigkeit der Klage erhoben wurden. Rechtsanwalt Dubravko Mandic kritisierte das Vorgehen des Gerichts und stellte Befangenheitsanträge, die jedoch abgelehnt wurden.

Vom journalistischen Standpunkt aus bietet dieser Fall wichtige Erkenntnisse über die Grenzen politischer Ausdrucksfreiheit in kommunalen Medien. Das Urteil verdeutlicht, dass selbst demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter bestimmten redaktionellen Regeln folgen müssen, um den öffentlichen Diskurs fair und pluralistisch zu gestalten. Es zeigt auch die Bedeutung klarer Richtlinien bei der Gestaltung kommunaler Informationskanäle.

more stories
See more