Journalismus
Verwaltungsgericht entscheidet gegen ehemaligen BSI-Präsidenten
2025-01-23

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des ehemaligen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Präsidenten, Arne Schönbohm, gegen das Bundesinnenministerium abgewiesen. Der Richterspruch besagt, dass Schönbohm keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Mobbing oder einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn habe. Das Gericht konnte keine Beweise dafür finden, dass er systematisch angegriffen oder geschikanieren worden sei. Die Entscheidung kam nach einem Vorfall im Jahr 2022, als eine Satiresendung kritische Berichte über ihn verbreitete und zu schwerwiegenden Konsequenzen führte.

Im Jahr 2022 geriet Arne Schönbohm ins Rampenlicht, nachdem die Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann einen kontroversen Beitrag über ihn ausstrahlte. Diese Reportage beschuldigte Schönbohm, eine enge Beziehung zu einem Verein mit möglichen Verbindungen zu russischen Geheimdiensten zu unterhalten. Folglich wurden ihm und seiner Familie bedrohliche und beleidigende Reaktionen zuteil. Schönbohm behauptete, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihre Stillschweigen und seine Abberufung den öffentlichen Angriffen weiter Nahrung gegeben hätten. Er verklagte daraufhin das Ministerium und forderte 5.000 Euro Entschädigung.

Die Anhörung vor dem Verwaltungsgericht brachte ans Licht, dass Schönbohm nach der Ausstrahlung des Programms mit Morddrohungen konfrontiert wurde und als „Putin-Schwein“ verspottet wurde. Seine Kinder mussten sich ebenfalls Anfeindungen stellen, während Nachbarn ihm auswichen. Dies verstärkte sein Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein. Zudem hatte Schönbohm erfolgreich rechtliche Maßnahmen gegen einige Aussagen aus der Sendung eingeleitet, jedoch scheiterte sein Versuch, eine Entschädigung von 100.000 Euro vom ZDF zu erhalten.

Das Verwaltungsgericht Köln urteilte, obwohl es Hinweise gebe, dass das Bundesinnenministerium seine Pflichten nicht vollständig wahrgenommen habe, könnten keine schwerwiegenden Verletzungen der Persönlichkeitsrechte nachgewiesen werden. Die negativen Konsequenzen stammten hauptsächlich aus der Sendung selbst. Die Anwälte des Bundesinnenministeriums argumentierten, dass sie Schönbohm durch seine Abberufung schützen wollten und ihm anschließend eine gleichwertige Position angeboten hätten. Trotz des Urteils bleibt offen, ob Schönbohm Berufung einlegen wird, da für ihn das laufende Verfahren gegen das ZDF von größerer Bedeutung ist.

Das Gerichtsurteil verdeutlicht die Komplexität der Situation, in der sich Schönbohm befand. Während es bestätigt, dass das Ministerium mehr Unterstützung hätte leisten können, stellt es klar, dass die Hauptursache für die öffentliche Kritik an Schönbohm die mediale Berichterstattung war. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren rechtlichen Schritte entwickeln werden, insbesondere das Verfahren gegen das ZDF, das möglicherweise weitere Einsichten in diesen Fall bringen könnte.

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