Journalismus
EU-Standpunkt zu sicheren Herkunftsstaaten präzisiert
2025-04-16

Die Europäische Kommission hat eine neuartige Liste von Ländern veröffentlicht, die als sichere Herkunftsstaaten galten sollen. Diese Initiative zielt darauf ab, Asylverfahren für Bewerber aus diesen Regionen zu beschleunigen und deren Aussichten auf Erfolg im europäischen Kontext einzuschränken. Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien wurden in diese Sammlung aufgenommen. Der Vorschlag muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedslandern genehmigt werden, um rechtliche Geltung zu erlangen.

Die Kommission strebt an, das Tempo der Entscheidungsfindung bei Asylanträgen zu steigern, indem sie bestimmte Länder als sicher einstuft. Wenn dies geschieht, könnten nationale Behörden künftig schnellere Verfahren durchführen. In Deutschland beispielsweise stehen nur wenige dieser Länder bereits auf der nationalen Liste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Plan sieht vor, dass Anträge aus diesen Staaten innerhalb von maximal drei Monaten behandelt werden, wobei Rückführungen in den meisten Fällen erfolgen sollen.

Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist die individuelle Prüfung jedes Falls, um mögliche spezielle Schutzgründe zu berücksichtigen. Die Brüsseler Kommission möchte mit dieser Maßnahme den geplanten Migrations- und Asylpakt beschleunigen, der bis Sommer 2026 vollständig in Kraft treten soll. Magnus Brunner, der EU-Migrationskommissar, betonte die Notwendigkeit schneller Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Rückstauerscheinungen bei Asylanträgen in verschiedenen Mitgliedsländern.

Außerdem erklärt die Kommission, dass EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als sicher eingestuft werden, sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie Konflikte oder Sanktionen bestehen. Eine Anerkennungsrate über 20 Prozent für Asylanträge aus einem Land könnte ebenfalls Ausnahmen begründen.

Durch diese Initiative wird der Prozess der Asylentscheidungen systematisch optimiert, um sowohl Effizienz als auch Rechtsklarheit zu gewährleisten. Die Einführung einer gemeinschaftlichen Liste unterstreicht die Bemühungen der EU, ihre Migrationspolitik kohärent und nachhaltig weiterzuentwickeln.

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