Ein 61-jähriger deutscher Impfgegner wurde vor Gericht freigesprochen, da der kausale Zusammenhang zwischen seinen Drohungen und dem Suizid einer österreichischen Ärztin nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Der Prozess beleuchtete die Grenzen der Rechtsprechung bei Online-Hass und warb für eine schärfere Auseinandersetzung mit Cybermobbing.
Trotz des Freispruchs bleibt die Frage offen, wie schwerwiegend die Drohungen des Angeklagten waren und ob sie in einem anderen Verfahren zu einer Verurteilung führen könnten. Die Suche nach dem mutmaßlichen Haupttäter bleibt weiterhin unbefriedigend.
Das Urteil des Schöffengerichts in Wels zeigt die Komplexität von Straftaten im digitalen Zeitalter auf. Obwohl der Angeklagte massive Drohungen gegen die Ärztin ausgesandt hatte, konnte kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen diesen Nachrichten und dem Suizid nachgewiesen werden. Zudem stellte sich heraus, dass das österreichische Gericht nicht zuständig für Straftaten war, die aus Bayern im Internet begangen wurden.
Die Anklage lautete auf "gefährliche Drohung mit Todesfolge", wobei nur die Todesfolge in Österreich verhandelt wurde. Die bayerischen Behörden hatten bereits ermittelt, jedoch das Verfahren wegen des laufenden Prozesses in Wels eingestellt. Diese rechtliche Zwischenlösung verdeutlicht die Schwierigkeiten bei der Bearbeitung grenzüberschreitender Straftaten im digitalen Raum. Während die österreichischen Richter den Angeklagten für die Hassnachrichten nicht verantwortlich machen konnten, blieb die Bewertung der Drohungen an deutsche Gerichte übergeben.
Der Prozess hat auch moralische und gesellschaftliche Diskussionen ausgelöst. Experten wie Ingrid Brodnig sehen das Urteil als Niederlage für Opfer von Hass im Netz. Während der Verteidiger zufrieden mit dem Ergebnis ist, zeigen sich viele Beobachter enttäuscht darüber, dass der mutmaßliche Haupttäter noch immer flieht und ungeschoren davonkommt.
Der Angeklagte argumentierte, seine Kommunikation sei lediglich ein "Streitgespräch" gewesen, in dem er der Ärztin gegenüber harte Worte verwendet habe. Doch diese Position ignoriert die Auswirkungen solcher Äußerungen auf empfindliche Personen. Die Zeugen bestätigten, dass die Ärztin größere Angst vor dem anonymen "claasderkiller" hatte, doch bleibt die Frage, inwieweit alle Beteiligten zur Eskalation des Konflikts beigetragen haben. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer effektiveren Strategie gegen Online-Hass und zeigt die Grenzen aktueller Rechtsvorschriften auf.