Mit einem historischen Rechtsentscheid wird nun erstmals ein Fall von Cum-Cum-Geschäften in Deutschland verfolgt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat beschlossen, eine Anklage zuzulassen, die sich gegen fünf ehemalige Bankmanager richtet. Diese werden verdächtigt, über illegale Aktiengeschäfte beträchtliche Steuermengen umgangen zu haben. Der Prozess ist bei der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden anhängig, wobei das genaue Startdatum noch offen ist. Die Angeklagten, früher für die Deutsche Pfandbriefbank tätig, bestreiten die Vorwürfe.
Die Grundlage dieser Transaktionen liegt in einer rechtlichen Grauzone, die Kapitalerträge unerlaubt zurückerstattet. Ähnlich wie bei den berüchtigten Cum-Ex-Schemata nutzen Beteiligte hierbei komplexe Strukturen, um Steuervorteile auszuschöpfen. Ein ausländischer Aktionär übergab kurzfristig seine Anteile an einen deutschen Steuerpflichtigen, der dann Anspruch auf die Erstattung hatte. Nachdem die Dividenden gezahlt wurden, kehrten die Aktien in den Besitz des ursprünglichen Inhabers zurück. So wurde der Erlös unter den beteiligten Parteien verteilt.
Die gesamte Situation hebt die Notwendigkeit einer klaren und transparenten Rechtsprechung hervor. Während Cum-Ex-Fälle bereits intensiv untersucht wurden, stehen Cum-Cum-Affären erst am Anfang ihrer Aufarbeitung. Trotz eines Schätzungsverlustes von 28,5 Milliarden Euro für den Staat konnten bisher nur geringe Summen eingezogen werden. Experten appellieren daher an alle Beteiligten, insbesondere gemeinwohlorientierte Institute, ihre Verantwortung ernsthaft zu prüfen und konsequent Maßnahmen einzuleiten, um solche Praktiken künftig zu verhindern. Dies zeigt, dass ein faire und gerechter Umgang mit öffentlichen Mitteln wesentlich für das Vertrauen in das Finanzsystem ist.