In einem dramatischen Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt geht es um einen Vorfall auf dem Frankfurter Messegelände, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde. Der Angeklagte, ein 35-jähriger Geschäftsmann mit ägyptischen Wurzeln, bestreitet den vorsätzlich begangenen versuchten Mord und bezieht sich auf einen psychischen Ausnahmezustand, der durch frühere traumatische Ereignisse ausgelöst worden sei. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn dagegen, mit seinem Fahrzeug absichtlich über das Opfer gefahren zu sein, was zu schweren Knochenbrüchen führte.
Zwei Männer aus demselben Dorf in Ägypten stehen im Mittelpunkt dieses Falls. Laut Aktenlage gab es bereits Monate zuvor einen heftigen Streit zwischen ihnen, der sich auf ihre beruflichen Beziehungen bezog. Beide führen Firmen, die im Bereich des Messebaus tätig sind. Im Dezember 2023 soll es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte angeblich entführt und misshandelt wurde. Diese Erfahrung wird von dessen Verteidigung als entscheidender Faktor für das spätere Ereignis angesehen.
Am Tag des Vorfalls im Februar 2024 beschleunigte der Angeklagte sein Fahrzeug auf dem Messegelände stark und fuhr über eine Strecke von etwa zehn Metern gegen das Opfer. Die Geschwindigkeit betrug laut Ermittlungsbehörden etwa 34 km/h. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an mehreren Körperteilen. Nach dem Vorfall flüchtete der Täter und wurde schließlich in Italien festgenommen.
Der Angeklagte behauptet, dass seine Handlungen durch einen Zustand extremer Angst und Verwirrung beeinflusst wurden. Er beschreibt, wie er Stimmen hörte und eine starke emotionale Reaktion auf das Auftauchen des anderen Mannes hatte. Seine Anwälte argumentieren, dass dies auf eine posttraumatische Belastungsreaktion zurückzuführen sei, die sich nach der Entführung im Dezember entwickelt habe.
Das Opfer sollte als Zeuge in der ersten Verhandlungslage auftreten, konnte jedoch wegen verlorener Ausweispapiere nicht nach Deutschland reisen. Der Prozess ist in mehreren Sitzungen geplant, wobei das Urteil erst im Mai verkündet werden soll. Damit bleibt die Frage offen, ob der Angeklagte tatsächlich unter einem psychischen Leiden litt oder ob seine Handlungen bewusst und vorsätzlich waren.