In der Medizinwelt bahnt sich ein bedeutender Wandel an. Seit dem Eingang des elektronischen Rezeptsystems für allgemeine Arzneimittel vor einem Jahr, steht nun die nächste Etappe an: Die Umstellung von speziellen Verschreibungen, insbesondere T-Rezepten, auf digitale Formate. Ab Juli werden bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente nur noch über die Telematikinfrastruktur verordnet. Diese Veränderung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.
In den vergangenen Monaten hat das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgestellt. Diese Novellierung soll die Vorgaben für elektronische T-Rezepte präzisieren. In Zukunft wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte keine Formulare mehr für traditionelle Rezepte bereitstellen. Stattdessen werden alle notwendigen Informationen direkt im digitalen Format integriert.
Die neuen Bestimmungen berücksichtigen sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Anpassungen. So müssen bei elektronischen Verschreibungen künftig nur noch angemerkt werden, ob eine Behandlung außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt. Zudem wird der Begriff „gebärfähige Frau“ verwendet, um die medizinische Terminologie zu aktualisieren und präziser zu gestalten. Dieser Begriff spiegelt besser die individuellen gesundheitlichen Bedingungen wider und berücksichtigt, dass Gebärfähigkeit nicht ausschließlich vom Alter abhängt.
Auf jedem elektronischen Rezept muss zukünftig die Reichdauer sowie die Angabe vermerkt sein, ob es sich um eine Verschreibung für eine gebärfähige Frau handelt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Transparenz der Verschreibungen zu erhöhen.
Die Apothekengesellschaft (Abda) begrüßt grundsätzlich die Schaffung arzneimittelrechtlicher Grundlagen für elektronische T-Rezepte. Dennoch äußert sie Bedenken hinsichtlich unterschiedlicher Mindestanforderungen zwischen digitalen und analogen Rezepten. Diese Divergenzen könnten Unsicherheiten und Risiken bei der Prüfung von T-Rezepten in Apotheken erhöhen. Insbesondere kritisiert die Abda die Notwendigkeit, bei einer Off-Label-Verordnung ein Kreuz zu setzen, was unnötigen administrativen Aufwand verursacht.
Die Einführung elektronischer T-Rezepte markiert einen wichtigen Schritt in Richtung moderner und sichererer Verschreibungspraxis. Sie vereinfacht den Fluss von Informationen und reduziert das Potenzial für Fehler. Gleichzeitig fordert sie jedoch eine sorgfältige Anpassung der bestehenden Prozesse und Regeln, um Missverständnisse und administrative Hürden zu vermeiden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Ministerium, Apothekern und Ärzten bleibt entscheidend, um diese Transformation reibungslos voranzubringen und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten.