In einem Bemühen, die Umweltverträglichkeit des Verkehrs zu erhöhen, hat die deutsche Bundesregierung kürzlich eine neue Regelung für steuerliche Abschreibungen eingeführt. Diese soll Unternehmen erlauben, 75 Prozent der Kosten für batteriebetriebene Fahrzeuge im ersten Jahr abzuschreiben. Allerdings trifft diese Maßnahme auf Kritik seitens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), die argumentiert, dass sie nicht effektiv sei und private Nutzer vollständig ausschließe.
In einer Zeit wachsender Nachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen hat die Bundesregierung eine Initiative zur Förderung elektromobiler Fahrzeuge gestartet. Gemäß dem Plan können Unternehmen einen Großteil ihrer Investitionskosten für batterieelektrische Fahrzeuge in den ersten Kalenderjahren abbuchen. Doch laut Jens Nietzschmann, Geschäftsführer der DAT, ist das Problem dabei, dass etwa 80 Prozent der gewerblich genutzten E-Fahrzeuge gemietet werden. Da Mietnutzer keine Abschreibungen vornehmen können, profitieren lediglich die Leasingfirmen von dieser Regelung. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass private Nutzer völlig außen vor bleiben. Stattdessen wird vorgeschlagen, den Strompreis für alle Elektrofahrzeuge zu subventionieren, was die Nutzung kostengünstiger machen würde. Martin Weiss von der DAT Fahrzeugbewertung warnt auch davor, dass ein Überangebot an gebrauchten Fahrzeugen entstehen könnte, wenn Leasinganbieter ihre Verträge verkürzen.
Von einem journalistischen Standpunkt aus betrachtet, zeigt dieses Beispiel, wie wichtig es ist, bei der Entwicklung neuer Anreize für nachhaltige Mobilität sowohl Unternehmens- als auch Privatanwendungen gleichmäßig zu berücksichtigen. Die Idee, den Strompreis zu subventionieren, könnte tatsächlich eine universellere Lösung sein, die sowohl Unternehmen als auch Privatkunden gleichermaßen nutzen könnten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Politik und Praxis besser miteinander in Einklang zu bringen.