Die Ankunft eines Kindes verändert nicht nur das Leben der Eltern grundlegend, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Verpflichtungen mit sich. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2018 belaufen sich die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für ein Kind auf etwa 925 Euro. Diese Zahl hat seitdem aufgrund von Inflation weiter zugenommen. Der Staat bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, darunter Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Vergünstigungen, um den wirtschaftlichen Druck zu lindern.
Die Betreuung eines Kindes ist eine langfristige Investition, die erhebliche finanzielle Ressourcen erfordert. Die Ausgaben beginnen schon früh und nehmen mit zunehmendem Alter zu. Ältere Kinder bringen zusätzliche Kosten wie Klassenfahrten, Hobbys und Technologiegeräte mit sich. Tatsächlich zeigen statistische Daten, dass die monatlichen Kosten pro Kind je nach Altersgruppe stark variieren können.
Nach einer Untersuchung des Statistischen Bundesamts stieg die durchschnittliche monatliche Ausgabe von 679 Euro für Kinder unter sechs Jahren auf 786 Euro für sechs- bis zwölfjährige und schließlich auf 953 Euro für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren. Dies spiegelt die zunehmenden Bedürfnisse und Aktivitäten älterer Kinder wider. Zudem sinken die Kosten pro Kind in Haushalten mit mehreren Nachwuchs, da Familien effizienter einkaufen und planen können. Kleidung und Spielzeug werden oft an jüngere Geschwister weitergegeben, was die Gesamtausgaben reduziert.
Um den finanziellen Belastungen entgegenzuwirken, bietet der Staat verschiedene Unterstützungsprogramme an. Dazu gehören Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Freibeträge. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Familien genug finanzielle Mittel haben, um ihre Kinder angemessen zu versorgen und zu fördern.
Das Kindergeld beträgt derzeit 255 Euro pro Monat und Kind und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Über einen Zeitraum von 18 Jahren ergibt dies eine finanzielle Unterstützung von rund 55.000 Euro. Zusätzlich gibt es den Kinderzuschlag, der bei geringem Familieneinkommen gezahlt wird und maximal 297 Euro pro Monat und Kind erreichen kann. Der Kinderfreibetrag ermöglicht es Eltern, 6612 Euro pro Kind und Jahr vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Ergänzend dazu kommen weitere Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf hinzu, die insgesamt 9540 Euro steuermindernd wirken. Für schwangere Frauen mit geringem Einkommen besteht außerdem der Zuschlag für Schwangere, der etwa 95 Euro zusätzlich pro Monat betragen kann. Diese vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen sollen helfen, die finanzielle Last der Elternschaft zu erleichtern.