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Drogendealer wegen Justizfehler freigelassen
2025-06-24
Dieser Text befasst sich mit einem ungewöhnlichen Fall, in dem ein verurteilter Drogendealer aufgrund einer behördlichen Fehlleistung aus der Haft entlassen werden musste. Der Vorfall beleuchtet die Herausforderungen, mit denen das Justizsystem zu kämpfen hat.

Justizpanne führt zur Freiheit: Ein Drogendealer profitiert von Verfahrensverzögerung

Unzureichende Dokumentation: Wie ein Verfahrensfehler zur Freilassung führte

Mehmet B., verurteilt wegen Drogenhandels zu einer zehnjährigen Haftstrafe, wurde am 5. Juni freigelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob den Haftbefehl auf, da dem Verurteilten neun Monate nach dem Urteil die schriftliche Begründung sowie das Hauptverhandlungsprotokoll nicht zugestellt wurden. Dies stellt eine erhebliche Verfahrensverzögerung dar, für die keine stichhaltige Rechtfertigung erkennbar war.

Der Fall Mehmet B.: Ein Justizskandal im Detail

Die Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal verurteilte Mehmet B. und seine Komplizen am 20. August 2024 zu langen Haftstrafen wegen Kokainhandels. B. befand sich zum Zeitpunkt des Urteils bereits 20 Monate in Untersuchungshaft. Gemäß dem Beschleunigungsgebot, das bei Untersuchungshaftverfahren gilt, müssen diese mit größtmöglicher Eile durchgeführt werden. Die Justizbehörden sind verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Ermittlungen abzuschließen und schnellstmöglich eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Formale Mängel: Urteilszustellung als Knackpunkt der Freilassung

Da das schriftliche Urteil und das Protokoll der Gerichtsverhandlung nicht rechtzeitig zugestellt wurden, erlangte das Urteil im Fall von Mehmet B. keine Rechtskraft. Rechtsanwalt Peter Krieger legte im Februar dieses Jahres Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht ein. Trotz Zusicherungen des Wuppertaler Strafkammervorsitzenden blieben die Unterlagen aus. Nach erneuter, erfolgloser Aufforderung ordneten die OLG-Richter am 5. Juni 2025 die sofortige Freilassung von Mehmet B. an, da die Verzögerung, für die es keinen triftigen Grund gab, als inakzeptabel befunden wurde. Dies verhinderte auch eine geplante Revision gegen das Urteil.

Systemisches Versagen: Personalengpässe in der NRW-Justiz

Die Überlastung des Wuppertaler Gerichts, die durch ein anderes großes Verfahren verursacht wurde, wird von den Richtern des OLG nicht als ausreichender Grund für die fortgesetzte Untersuchungshaft angesehen. Sie betonten, dass es dem Angeklagten nicht zugemutet werden könne, eine längere Freiheitsentziehung hinzunehmen, nur weil der Staat seiner Pflicht zur verfassungsmäßigen Ausstattung der Gerichte nicht nachkommt. Diese kritische Einschätzung wirft ein Schlaglicht auf die Mängel im NRW-Justizsystem, das mit einem erheblichen Personalmangel in Staatsanwaltschaften und Gerichten zu kämpfen hat.

Politische Reaktion und Zukunftsaussichten

Der Deutsche Richterbund in NRW warnt vor einem drohenden Justizkollaps und fordert von der Bundesregierung die Wiederbelebung des "Pakts für den Rechtsstaat", um die personellen und infrastrukturellen Defizite zu beheben. Die FDP-Fraktion im Landtag NRW kritisiert die Justizpolitik von Benjamin Limbach, dem grünen Landesjustizminister, scharf. Sie sieht in ihr eine Gefahr für die innere Sicherheit Nordrhein-Westfalens und beklagt das Versagen bei der Personalbedarfsplanung. Das Ministerium räumte ein, dass zwischen 2022 und 2024 elf Tatverdächtige wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten. Mehmet B., der über einen deutschen und einen türkischen Pass verfügt, konnte nach seiner Freilassung unbehelligt reisen, da die Türkei in solchen Fällen selten ausliefert.

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