Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, sofern keine Widersprüche eingelegt wurden. Diese Initiative zielt darauf ab, medizinische Daten zentral zu speichern und somit unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden sowie Forschungsvorhaben zu unterstützen. Dennoch äußern Fachleute wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Bedenken bezüglich der Sicherheit und des Datenschutzes, insbesondere im Kontext von Kindern und Jugendlichen.
In den kommenden Wochen soll die ePA in Modellregionen wie Hamburg, Franken und NRW getestet werden, bevor sie bundesweit umgesetzt wird. Die neuen Akten sollen Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte und andere wichtige Informationen enthalten. Obwohl diese Entwicklung als fortschrittlich angesehen wird, gibt es besorgniserregende Mängel, die noch nicht vollständig gelöst sind. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, spricht sich ausdrücklich gegen die aktuelle Umsetzung aus, da die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend geschützt seien.
Huubmann betont, dass Eltern bis zum 15. Lebensjahr ihrer Kinder entscheiden können, ob diese eine ePA erhalten. Er weist jedoch auf potenzielle Probleme hin, die durch die Einführung der elektronischen Akten entstehen könnten. Ein besonderer Fokus liegt auf Situationen bei getrennten Elternteilen oder im Fall von Kindeswohlgefährdung. In solchen Fällen könnte sensible Information leicht zugänglich gemacht werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führen könnte. Zudem besteht die Gefahr, dass Jugendliche ihre Privatsphäre verlieren, wenn sensible Themen wie Verhütung oder Schwangerschaftsabbrüche dokumentiert werden.
Der Berufsverband hat seine Bedenken bereits an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet, ohne bisher konkrete Lösungen zu erhalten. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte ebenfalls im Dezember 2024 schwerwiegende Sicherheitslücken aufgedeckt. Huubmann fordert daher, die Einführung der ePA zu überdenken und erst ein sicheres System zu implementieren, nachdem alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden. Bis dahin rät er Eltern und Patienten, sich aktiv gegen die ePA auszusprechen.
Die Diskussion um die elektronische Patientenakte zeigt deutlich, dass technologische Innovationen auch Herausforderungen mit sich bringen. Besonders im Bereich der Gesundheitsversorgung ist es entscheidend, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, insbesondere wenn es um die Sicherheit und den Schutz sensibler Daten geht. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungsträger auf die Äußerungen des Berufsverbandes reagieren und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die bestehenden Bedenken zu lindern.