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Elektronische Patientenakte: Die Debatte um Sicherheit und Privatsphäre von Kindern
2025-01-14
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten schrittweise eingeführt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt jedoch vor erheblichen Risiken, insbesondere im Bereich der Datenschutz und Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Kinderrechte und Datenschutz in der ePA: Eine Warnung an Eltern und Gesundheitsfachleute
Herausforderungen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein bedeutender Schritt in Richtung moderner Gesundheitsversorgung. Ab Januar 2025 soll dieses System bundesweit implementiert werden. Zunächst wird es in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen getestet. Diese Phase soll vier bis sechs Wochen dauern, bevor die ePA deutschlandweit verfügbar sein wird.Doch hinter dieser technologischen Innovation verbirgt sich eine komplexe Diskussion über Datenschutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Ärzte und Fachleute warnen vor möglichen Sicherheitslücken und den Herausforderungen, die sich aus der Verwendung der ePA ergeben könnten. Besonders der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Michael Hubmann, äußert Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Transparenz der Daten.Besondere Aufmerksamkeit auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen
Ein entscheidendes Thema ist die Frage, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen gewahrt werden können. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr entscheiden Eltern darüber, ob ihre Kinder die ePA erhalten. Danach können Jugendliche diese Entscheidung selbst treffen. Dies wirft wichtige Fragen auf, insbesondere in Bezug auf sensible Informationen und deren Handhabung.Hubmann betont, dass viele sensiblen Informationen, die bisher nur innerhalb der Praxis vertraulich behandelt wurden, nun öffentlich zugänglich wären. Zum Beispiel könnte ein Elternteil, der das Sorgerecht nicht innehat, Zugang zu Informationen haben, die ihm eigentlich vorenthalten bleiben sollten. Dies könnte besonders problematisch sein, wenn Eltern getrennt leben oder es um Fälle von Kindeswohlgefährdung geht. In solchen Situationen besteht die Gefahr, dass sensible Daten missbraucht oder falsch interpretiert werden.Schwierigkeiten bei der Dokumentation sensibler Informationen
Die Dokumentation sensibler Informationen stellt eine weitere Herausforderung dar. In vielen Fällen müssen Kinderärzte zwischen der Schweigepflicht und der Dokumentationspflicht balancieren. Wenn Jugendliche beispielsweise medizinische Behandlungen ohne Wissen ihrer Eltern wünschen, wie sollte dies in der ePA dokumentiert werden? Solche Informationen könnten langfristig negative Konsequenzen haben, wenn sie in die falschen Hände geraten.Ein weiteres Beispiel sind Schwangerschaftsabbrüche oder andere sensible Themen, die in der Praxis häufig auftreten. Sobald solche Informationen in der Akte stehen, können sie nicht mehr entfernt werden. Dies führt zu einer dauerhaften digitalen Spur, die möglicherweise unerwünschte Auswirkungen hat.Erfahrungen mit digitalen Tools im Vergleich zur ePA
Es ist wichtig zu beachten, dass der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte grundsätzlich offen für digitale Neuerungen ist. Viele Ärzte nutzen bereits erfolgreiche Apps wie „Meine pädiatrische Praxis“. Doch die Einführung der ePA bringt neue Probleme mit sich, die bisher nicht hinreichend adressiert wurden.Der Chaos Computer Club (CCC) hat im Dezember 2024 ebenfalls erhebliche Sicherheitslücken aufgedeckt, die bislang nicht ausgeräumt wurden. Diese Warnungen unterstreichen die Notwendigkeit, die ePA sorgfältig zu überarbeiten, bevor sie bundesweit eingeführt wird.Aufruf an Eltern und Gesundheitsfachleute
In Anbetracht dieser Bedenken appelliert Hubmann an Eltern und Gesundheitsfachleute, sich aktiv gegen die Einführung der ePA zu entscheiden. Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen angemessen geschützt sind, bleibt die aktuelle Version des Systems fragwürdig. Es ist dringend erforderlich, dass das Bundesgesundheitsministerium Lösungen findet, um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten.Die Debatte um die elektronische Patientenakte zeigt, dass Technologie und Medizin nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Es bedarf einer umfassenden Überprüfung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten – insbesondere die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft – optimal geschützt sind.