In Deutschland gibt es gute Nachrichten für Eltern, die ihre Kinder von Dritten betreuen lassen. Die Regierung hat den Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Betreuungskosten für das Jahr 2025 erhöht. Diese Änderung ermöglicht es Eltern, höhere Kosten zu berücksichtigen und somit eine größere Steuerminderung zu erzielen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat sich damit auseinandergesetzt und erklärt, welche Voraussetzungen gelten.
Seit dem letzten Herbst wurde der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Betreuungskosten um 800 Euro erhöht. Nun können Eltern bis zu 6.000 Euro pro Jahr in ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt davon 80 Prozent, was einem maximalen Betrag von 4.800 Euro entspricht. Diese Erhöhung bedeutet, dass Eltern im Vergleich zum Vorjahr 800 Euro mehr steuerlich absetzen können. Zu den absetzbaren Kosten gehören Beträge für Kindergärten, Hortplätze, Babysitter oder Tagesmütter. Es ist jedoch wichtig, dass diese Ausgaben durch Rechnungen belegt werden können. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Zusätzlich können auch Betreuungskosten über das 14. Lebensjahr eines Kindes hinaus angerechnet werden, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Dies gilt jedoch nur, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist und das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Für Kinderbetreuung durch Verwandte wie Großeltern oder Geschwister sollten schriftliche Arbeitsverträge aufgesetzt werden, auch wenn keine Bezahlung erfolgt. In solchen Fällen können Fahrtkosten mit 30 Cent pro Kilometer erstattet werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, bietet Unterstützung bei der Bearbeitung der Steuererklärung und hilft dabei, alle möglichen Steuerermäßigungen zu nutzen. Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit ist die VLH ein wichtiger Partner für viele Eltern.
Von einem journalistischen Standpunkt aus betrachtet, ist diese Erhöhung der steuerlich absetzbaren Betreuungskosten eine willkommene Entlastung für Familien, die mit steigenden Betreuungskosten konfrontiert sind. Sie zeigt, dass die Regierung die Bedürfnisse junger Familien ernst nimmt und ihnen finanzielle Unterstützung bietet. Dies könnte dazu beitragen, dass mehr Eltern in die Berufstätigkeit zurückkehren und gleichzeitig eine bessere Work-Life-Balance finden.