Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland wird ab Januar 2025 schrittweise begonnen. Diese neue Technologie soll die medizinische Versorgung verbessern, indem alle relevanten Informationen zentral gespeichert werden. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Privatsphäre, insbesondere bei jüngeren Patienten.
Kinder- und Jugendärzte äußern besondere Vorbehalte gegenüber der neuen Systematik. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Michael Hubmann, betont, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen noch nicht ausreichend geschützt seien. Er warnt vor möglichen Problemen, die durch die teilweise freie Einsicht in sensible Daten entstehen könnten. Zum Beispiel könnte eine Trennung der Eltern zu Komplikationen führen, wenn beide Elternteile Zugang zu Informationen haben, die nur einer von ihnen mitgeteilt wurden. Außerdem erläutert Hubmann, dass in Fällen von Kindeswohlgefährdung oder jugendlichen Patienten, die selbstständig medizinische Hilfe suchen, besonders vorsichtig agiert werden muss, um deren Privatsphäre zu schützen.
Die Implementierung der elektronischen Patientenakte birgt großes Potenzial zur Optimierung der Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig ist es wichtig, die Bedenken ernst zu nehmen und Lösungen zu finden, die die Rechte aller Beteiligten respektieren. Es ist notwendig, ein System zu entwickeln, das sowohl effizient als auch vertrauenswürdig ist, um den Schutz sensibler Informationen zu gewährleisten. Nur so kann die digitale Transformation im Gesundheitswesen nachhaltig und gerecht erfolgen.