Seit diesem Jahr können Eltern höhere Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Neben den verbesserten Absetzmoeglichkeiten gibt es auch eine Erhoehung des Kindergeldes um fünf Euro auf 255 Euro monatlich. Die maximal absetzbaren Betreuungskosten betragen nun bis zu 6.000 Euro pro Jahr, wovon das Finanzamt 80 Prozent beruecksichtigt. Zusaetzlich koennen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen den Kinderzuschlag beantragen, der bis zu 297 Euro pro Monat betragen kann. Diese Veraenderungen bieten Eltern finanzielle Entlastung und mehr Flexibilitaet bei der Planung.
In Deutschland haben sich die finanziellen Regelungen fuer Eltern im neuen Jahr erheblich verbessert. Besonders hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kindergarten- und Babysitterkosten wurde ein grosser Schritt voraus gemacht. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat bekannt gegeben, dass Sorgeberechtigte in der Steuererklärung bis zu 6.000 Euro an Betreuungskosten angeben duerfen. Das Finanzamt beruecksichtigt davon 80 Prozent, was einem Betrag von bis zu 4.800 Euro entspricht. Dies stellt eine deutliche Erhoehung dar, da im Vorjahr noch nur zwei Drittel der Ausgaben, also 4.000 Euro, abgesetzt werden konnten. Diese Veraenderung bedeutet, dass Eltern im Jahr 2025 bis zu 800 Euro mehr steuerlich geltend machen duerfen.
Die steuerlichen Verbesserungen umfassen nicht nur die Betreuungskosten, sondern auch eine Erhoehung des Kindergeldes. Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Eltern monatlich 255 Euro pro Kind, was einer Erhoehung um fünf Euro entspricht. Fur Familien mit niedrigerem Einkommen besteht zudem die Moeglichkeit, den Kinderzuschlag (KiZ) zu beantragen. Der Hoechstbetrag dieses Zusatzgeldes liegt seit diesem Jahr bei 297 Euro pro Monat. Diese Veraenderungen sollen den Lebensstandard von Familien verbessern und ihnen finanziell entlasten.
Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu koennen, muessen Eltern sicherstellen, dass sie eine ordnungsgemaesse Rechnung vorlegen koennen. Diese muss per Überweisung oder Einzugsermächtigung beglichen worden sein. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Die Betreuungskosten werden in der „Anlage Kind“ der Einkommensteuererklärung eingetragen. Mit diesen Anpassungen sollten Eltern ihre finanzielle Planung entsprechend anpassen und von den neuen Moeglichkeiten profitieren.