Finanzierung
EU-Kommission plant Reformen zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften
2025-02-23

Die Europäische Kommission hat Pläne vorgestellt, um die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Nachhaltigkeitsberichterstattungsanforderungen zu reduzieren. Zudem sollen Vorschriften für Sorgfaltspflichten in Lieferketten gelockert werden. Diese Änderungen sind Teil eines Gesetzentwurfs, der die bestehenden Richtlinien zur Nachhaltigkeit und Lieferkettensorgfalt vereinheitlicht und die bürokratischen Hürden für Unternehmen senken soll. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen zu stärken.

Kleinere Unternehmen entlasten

Der neue Vorschlag sieht vor, dass kleinere Unternehmen nicht mehr denselben strengen Nachhaltigkeitsberichterstattungsanforderungen unterliegen müssen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 450 Millionen Euro. Dadurch sollen diese Unternehmen eine erhebliche Entlastung erfahren und sich auf ihre Kerngeschäfte konzentrieren können.

Die geplanten Veränderungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) beinhalten auch die Aufgabe sektorspezifischer Berichterstattungsstandards. Stattdessen sollen allgemeine Anforderungen verbleiben, die sich auf Umwelt- und soziale Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten beziehen. Diese Enthaltsamkeit von spezifischen Branchenregeln soll den administrativen Aufwand weiter minimieren und gleichzeitig die Transparenz erhalten.

Lieferkettensorgfaltspflichten angepasst

Die geplanten Änderungen an der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betreffen hauptsächlich die Fristen und Umfang der Prüfpflichten. Ziel ist es, realistischere Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl für Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten machbar sind.

In der neuen Version der Richtlinie wird die Frist für Sorgfaltsprüfungen in der Lieferkette von einem Jahr auf fünf Jahre verlängert. Zudem erhöht die Kommission die Frist für die Umsetzung des Gesetzes in nationales Recht um zwei Jahre bis Juni 2028. Diese flexibleren Bedingungen sollen Unternehmen mehr Zeit geben, um ihre internen Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass sie EU-Standards einhalten. Gleichzeitig bleibt die Pflicht, im gesamten Lieferanten Netzwerk gleiche Maßstäbe anzuwenden, bestehen. Diese Änderungen spiegeln eine ausgewogene Herangehensweise wider, die sowohl den Schutz von Menschenrechten und Umwelt berücksichtigt als auch die praktischen Herausforderungen für Unternehmen adressiert.

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