Das EU-Lieferkettengesetz stellt einen wichtigen Schritt für den Schutz von Menschen und Umwelt dar. Doch die aktuellen Entwicklungen zeigen eine Bedrohung dieses Gesetzes durch ein angebliches Verfahren zur Reduzierung der Bürokratie. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hat kürzlich Pläne vorgestellt, die das Gesetz erheblich ändern sollen. Diese Änderungen wurden jedoch als Versuch kritisiert, wirtschaftlichen Interessen nachzugeben.
In der Praxis bedeutet dies eine Abschwächung wesentlicher Bestandteile des Green Deal, wie z.B. die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder der CO2-Grenznachweis. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, Unternehmen weniger verpflichtend zu überwachen und deren Haftung zu reduzieren. Besonders bedenklich ist die Einschränkung auf direkte Zulieferer, was die Überwachung tiefer in der Lieferkette erschwert und somit potenzielle Menschenrechtsverletzungen unkontrolliert lässt. Zudem wird die Beteiligung von Beschäftigten und NGOs stark eingeschränkt, was ihre Rolle bei der Risikobewertung und -prävention untergräbt.
Es ist klar, dass echte Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Deregulierung entsteht, sondern durch sozialen Fortschritt. Europa bleibt nur dann ein attraktiver und glaubwürdiger Partner, wenn es seine Werte konsequent vertritt. Es braucht eine stabile, regelbasierte Wirtschaftspolitik, die sowohl für europäische Unternehmen als auch für ihre globalen Partner klare und verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Investitionen, die Menschenrechte respektieren, ökologische Grenzen einhalten und wirtschaftliche Entwicklung fördern, sind der Weg in eine bessere Zukunft. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten und insbesondere an der deutschen Bundesregierung, diesen Prozess aktiv zu steuern und das Lieferkettengesetz zu verteidigen. Nur so kann Europa seinen Anspruch auf Nachhaltigkeit und Menschenrechte wahrmachen.