Das Bundessozialgericht hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Auskunftsverpflichtung von Kindern zu den Einkommensverhältnissen ihrer pflegebedürftigen Eltern betrifft. Zufolge dieser Richtlinie sind Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro verpflichtet, Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse preiszugeben. Diese Regelung zielt darauf ab, eine gerechtere und angemessenere Belastung für die Kinder zu gewährleisten.
In einer jüngeren Entscheidung vom 21. November 2024 hat das Bundessozialgericht festgelegt, dass Sozialhilfeträger nur dann um Auskunft über das jährliche Einkommen eines erwachsenen Kindes bitten dürfen, wenn es hinreichende Anhaltspunkte gibt, dass dieses die Schwelle von 100.000 Euro überschreitet. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Kindern, die unterhaltsverpflichtet sind, und soll helfen, die sogenannte „verschämte Armut“ einzudämmen.
Der Prozess beginnt damit, dass der Sozialhilfeträger konkrete Beweise dafür erbringen muss, dass das Einkommen des betreffenden Kindes diese Höhe erreicht oder überschreitet. Erst danach kann eine erste Stufe der Auskunft gefordert werden, die sich auf das Einkommen beschränkt. Eine zweite Stufe, bei der auch Vermögensinformationen angefordert werden können, tritt erst in Betracht, wenn die Überschreitung der Einkommensgrenze bestätigt ist.
Diese Vorschrift wurde durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführt, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Es stellt sicher, dass Eltern nicht gezwungen sind, auf Sozialleistungen zu verzichten, um einen Rückgriff auf ihre Kinder zu vermeiden. Das Gericht betonte, dass die Auskunftspflicht nur dann besteht, wenn es handfesten Beweisen gibt, dass das Einkommen die vorgegebene Grenze überschreitet.
Von einem journalistischen Standpunkt aus betrachtet, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Fortschritt dar. Sie schützt die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und sorgt gleichzeitig dafür, dass die soziale Gerechtigkeit gewahrt bleibt. Durch diese klare Festlegung wird verhindert, dass Sozialhilfeträger allzu weitreichende Auskünfte fordern, ohne hinreichende Beweise vorlegen zu können. Dies stärkt das Vertrauen in das System und bietet den Betroffenen mehr Sicherheit und Transparenz.