In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Vertrag zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sowie dem Deutschen Apothekerverband (DAV) aktualisiert. Diese Neuauflage trat am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt bedeutende Änderungen mit sich, die den Arzneimittelversorgungsbereich erheblich beeinflussen.
In einem kritischen Zeitpunkt für die medizinische Versorgung hat der neue Vertrag mehrere zentrale Anpassungen eingeführt. Neben redaktionellen Verbesserungen enthält er wesentliche Regelungen zur Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept). Zudem werden durch das Engpassgesetz ALBVVG neue Austauschmöglichkeiten im Falle von Versorgungsschwierigkeiten berücksichtigt. Besonders erwähnenswert ist die Erweiterung dieser Möglichkeiten speziell für Kinderarzneimittel.
Ein weiterer Punkt betrifft die Versorgung ehemaliger Soldatinnen und Soldaten. Mit dem Inkrafttreten des Soldatenentschädigungsgesetzes (SEG) am 1. Januar 2025 erhalten diese Personen nun gleiche Rechte wie andere Versicherte hinsichtlich medizinischer Betreuung und beruflicher Rehabilitation.
Von einer journalistischen Perspektive aus bietet dieser neue Vertrag eine interessante Einblicke in die kontinuierliche Anpassung des deutschen Gesundheitssystems an moderne Herausforderungen. Die Einführung des E-Rezeptes zeigt, dass das System sich anpasst, um sowohl Effizienz als auch Patientensicherheit zu verbessern. Gleichzeitig unterstreichen die Maßnahmen zur Bewältigung von Lieferengpässen die Notwendigkeit flexibler Lösungen in Zeiten wachsender Komplexität im Arzneimittelsektor.