Eltern Kinder
Rechtliche Optionen für Kinder, wenn Eltern ausziehen oder versterben
2025-04-10

In Zeiten wachsender Wohnungsnot in Deutschland bieten sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten für Kinder, die Wohnungen ihrer Eltern übernehmen möchten. Ob bei einem Umzug der Eltern oder im Fall eines Ablebens – es gibt spezifische Voraussetzungen und Gesetze, die diese Situation regeln. Die aktuelle Prognose des Bundesbauministeriums zeigt einen dringenden Bedarf an 320.000 neuen Wohnungen pro Jahr bis 2030, was den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöht. Besonders in großen Städten wie Berlin, München und Hamburg wird der Mangel spürbar.

Detailierte Analyse der Wohnrechtssituation

Inmitten einer zunehmend komplizierten Wohnraumsituation stehen Kinder vor der Herausforderung, Wohnungen ihrer Eltern zu übernehmen. In Fällen, wo Eltern umziehen, bedarf es der Zustimmung des Vermieters, damit erwachsene Kinder weiterhin in der Wohnung leben dürfen. Ohne diese Einwilligung besteht die Gefahr einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Eigentümer. Interessanterweise können Gerichte jedoch entscheiden, dass eine Kündigung ungültig ist, falls die Eltern weiterhin Gegenstände in der Wohnung aufbewahren oder gelegentlich dort übernachten.

In einem Sonderfall kann ein Kind auch dann die Wohnung fortführen, wenn ein Elternteil verstorben ist. Dies setzt voraus, dass das Kind bereits mit den Eltern in der Wohnung gelebt hat und volljährig ist. In solchen Fällen gilt das Mietverhältnis automatisch fort, selbst wenn das Kind nicht finanziell zur Haushaltskasse beigetragen hat. Sollte das Kind die Wohnung nicht behalten wollen, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zu, beginnend mit dem Wissen um den Todesfall.

Eine weitere Nuance betrifft sogenannte "Familienwohnungen". Wenn ein Elternteil noch Zugang zu der Wohnung hat oder ein Zimmer darin nutzt, handelt es sich nicht um eine vertragswidrige Untervermietung, sondern um eine Teilgebrauchsüberlassung gemäß § 553 Abs. 1 BGB.

Die Verfassung bietet hierbei ebenfalls Schutz, indem sie die Familie als Institution fördert und schützt (Artikel 6 GG).

Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Regelung bezüglich der Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Tod eines Elternteils. Diese muss schriftlich erfolgen und verfügt über eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Der Wohnungsbedarf bleibt somit ein zentraler Punkt in der Debatte um sozialen Zusammenhalt und faire Wohnraumverteilung.

Von diesen Rechtsvorschriften profitieren insbesondere jüngere Generationen, die in einer Zeit steigender Mietpreise und knapper Wohnräume nach Lösungen suchen. Die Möglichkeit, Wohnungen von Eltern zu übernehmen, erleichtert den Übergang in die Selbstständigkeit und sorgt dafür, dass bestehende Wohnplätze nicht einfach leerstehen. Diese Regelungen verdeutlichen die Notwendigkeit eines gerechten Wohnrechtssystems, das sowohl Mieter als auch Vermieter angemessen berücksichtigt.

more stories
See more