Das Auto
Rechtsstreit um Tötungsfall: Bundesgerichtshof fordert Neubewertung
2025-05-04

Im Juli des vergangenen Jahres wurde ein junger Mann namens Christian Noel G. wegen der Ermordung seiner damaligen Freundin Liliana K., die erst 17 Jahre alt war, zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch eine härtere Strafe gefordert, insbesondere acht Jahre Jugendhaft. Diese Differenz führte dazu, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger Einspruch beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegten. Das BGH hat das Urteil aufgehoben und bestimmt, dass der Fall vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Kiel erneut verhandelt werden muss.

In diesem spezifischen Fall ging es um die Frage, ob der Angeklagte den Vorsatz hatte, seine Ex-Freundin bewusst zu töten. Während des Prozesses im Oktober 2023 gab der junge Mann zu, Gewalt angewendet zu haben, bestritt aber, dass er vorgehabt hatte, sie zu töten. Die letzte Begegnung zwischen den beiden ereignete sich am 18. Oktober 2023, dem Tag, an dem Liliana starb. Nach einem Streit in der Wohnung seiner Mutter kam es weiter zu einer Auseinandersetzung auf der Straße, wo Christian Noel G. seine Ex-Freundin in ein Auto zwang, da er behauptete, dort mit ihr in Ruhe sprechen zu wollen.

Während der Fahrt hielt der Angeklagte angeblich ein Küchenmesser in der Hand, mit dem er Liliana schließlich verletzte. Er argumentierte, dass er ihr einen Schlag versetzt habe, weil sie geschrien habe, und dass er nicht bemerkt habe, wie er sie dabei mit dem Messer getroffen habe. Als ihm klar wurde, dass er sie schwer verletzt hatte, wollte er sie ins Krankenhaus bringen. Dieses Vorhaben endete jedoch in einem Verkehrsunfall, bei dem er in einen anderen Wagen krachte. Die Folge war, dass Liliana aufgrund einer Stichwunde am Herzen verblutete.

Der Bundesgerichtshof kritisierte nun die Beweisführung bezüglich des Tötungsvorsatzes, was nach Ansicht der Richter rechtlich fehlerhaft gewesen sei. Daher wurde das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Damals sprach das Gericht Christian Noel G. wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Freiheitsberaubung mit Todesfolge sowie weiteren Delikten wie Nötigung und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig. Der Vorsitzende Richter betonte damals, dass die Entscheidung über die Einordnung der Tat nicht leicht gefallen sei.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt somit zu einer Neuverhandlung, die von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Kiel durchgeführt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Mal ein anderes Urteil gesprochen wird, das sowohl der Familie der Opfers als auch der Öffentlichkeit gerechter erscheint.

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