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Revolutionäre Änderungen in der Physiotherapie-Abrechnung: Mehr Effizienz und Patientenorientierung
2024-10-28
Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich drei neue Leistungen in der Physiotherapie-Abrechnung eingeführt, die eine umfassendere Betreuung der Versicherten ermöglichen sollen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Therapieziele genauer zu definieren, den Behandlungsverlauf besser zu überwachen und den Aufwand der Leistungserbringer angemessen zu vergüten.

Innovative Ansätze für eine optimierte Physiotherapie-Versorgung

Umfassende Diagnostik für eine zielgerichtete Therapieplanung

Die erste neue Leistung ist die physiotherapeutische Diagnostik, bei der die Versicherten eingehend befragt und untersucht werden. Dadurch können die Therapieziele präzise festgelegt und ein individueller Behandlungsplan erstellt werden. Diese Leistung kann einmal pro Blankoverordnung in Anspruch genommen werden, bevor die eigentliche Therapie beginnt.

Die gründliche Erfassung des Gesundheitszustands und der Beschwerden der Patienten ist entscheidend, um eine maßgeschneiderte Behandlung zu entwickeln. Durch die physiotherapeutische Diagnostik können die Therapeuten die Ursachen der Beschwerden genau identifizieren und darauf aufbauend die optimale Therapie konzipieren. Dies erhöht die Effektivität der Behandlung und führt zu besseren Ergebnissen für die Versicherten.

Bedarfsgerechte Anpassung der Therapie im Verlauf

Die zweite neue Leistung ist die Bedarfsdiagnostik, die im Laufe der Therapie durchgeführt werden kann. Hierbei werden die Versicherten erneut untersucht und befragt, um die bisher erreichten Therapieziele zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen am Behandlungsplan vorzunehmen. Diese Leistung kann ebenfalls einmal pro Blankoverordnung abgerechnet werden.

Die Bedarfsdiagnostik ermöglicht es, den Behandlungsverlauf kontinuierlich zu überwachen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. So können die Therapeuten sicherstellen, dass die Therapie weiterhin zielführend ist und die Versicherten optimal versorgt werden. Durch diese regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Behandlung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Patienten ihre Gesundheitsziele erreichen.

Vergütung des Mehraufwands für die Leistungserbringer

Die dritte neue Leistung ist die versorgungsbezogene Pauschale, die den besonderen Aufwand der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Blankoverordnung abdeckt. Dazu gehören beispielsweise die Steuerung des Versorgungsablaufs und die Sicherung der Versorgungsqualität.

Diese Pauschale trägt dazu bei, den tatsächlichen Aufwand der Physiotherapeuten angemessen zu vergüten. Durch die zusätzlichen Dokumentations- und Koordinationsaufgaben, die mit der Blankoverordnung einhergehen, entsteht ein erhöhter Zeitbedarf, der bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die neue Pauschale schafft hier Abhilfe und stellt sicher, dass die Leistungserbringer für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

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