Rezepte
Scheitert das E-BtM-Rezept am Geld?
2024-09-12
Elektronisches Betäubungsmittel-Rezept: Verzögerungen und Herausforderungen bei der Umsetzung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einer Stellungnahme den aktuellen Stand der Dinge beim elektronischen Betäubungsmittel-Rezept (E-BtM-Rezept) erläutert. Demnach befindet sich der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, der die rechtlichen Grundlagen für das E-BtM-Rezept schaffen soll, noch im Gesetzgebungsverfahren. Die erforderliche technische Umsetzung könne erst erfolgen, wenn den beteiligten Stellen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Allerdings gibt das Ministerium keine Auskunft darüber, wann diese Mittel bereitgestellt werden und ob der Zeitplan eingehalten werden kann.Elektronisches Betäubungsmittel-Rezept: Verzögerungen drohen aufgrund fehlender Haushaltsmittel
Rechtliche Grundlagen noch in Arbeit
Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, der die rechtlichen Grundlagen für das E-BtM-Rezept schaffen soll, befindet sich laut Angaben des BMG noch im Gesetzgebungsverfahren. Dies bedeutet, dass die endgültige Fassung der Verordnung noch nicht steht und weitere Abstimmungen erforderlich sind, bevor sie in Kraft treten kann.Technische Umsetzung hängt von Haushaltsmitteln ab
Erst wenn die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, kann mit der technischen Umsetzung des E-BtM-Rezepts begonnen werden. Allerdings macht das BMG deutlich, dass dies davon abhängt, wann den beteiligten Stellen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ohne diese Mittel kann die erforderliche Infrastruktur nicht aufgebaut werden.Fehlende Informationen zu Zeitplan und Finanzierung
Auf Nachfragen, wann mit der Bereitstellung der Haushaltsmittel zu rechnen ist und ob der Zeitplan für die Einführung des E-BtM-Rezepts eingehalten werden kann, gibt sich das BMG bedeckt. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das als Bundesopiumstelle an der Umsetzung beteiligt ist, verweist in dieser Frage an das Ministerium.Verzögerungen bei der Einführung wahrscheinlich
Die verhaltenen Antworten des BMG und des BfArM lassen darauf schließen, dass es bei der Einführung des E-BtM-Rezepts zu Verzögerungen kommen könnte. Offenbar gibt es Probleme bei der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, was die technische Umsetzung blockiert. Ob der ursprünglich anvisierte Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt daher ungewiss.Auswirkungen auf Ärzte und Patienten
Die Verzögerungen bei der Einführung des E-BtM-Rezepts haben Auswirkungen auf Ärzte und Patienten. Ärzte müssen weiterhin die aufwendigen Papierrezepte ausstellen, was ihren Arbeitsalltag belastet. Patienten müssen ebenfalls mit Umständlichkeiten rechnen, da sie die Rezepte physisch bei sich tragen und einlösen müssen. Eine Vereinfachung des Prozesses durch das E-BtM-Rezept lässt somit auf sich warten.Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung
Angesichts der Vorteile, die das E-BtM-Rezept für Ärzte und Patienten bringen würde, ist eine zügige Umsetzung dringend erforderlich. Die digitale Verschreibung und Übermittlung von Betäubungsmitteln würde den Arbeitsalltag in Arztpraxen erleichtern und den Patienten mehr Komfort bieten. Daher ist es wichtig, dass das BMG und die beteiligten Institutionen die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen und den Zeitplan für die Einführung des E-BtM-Rezepts einhalten.