In der Hansestadt Rostock geriet ein Elternpaar in die Schlagzeilen, nachdem es versuchte, seinem Sohn einen kontroversen Namen zu geben. Die Behörden und das Gericht entschieden sich gegen den gewünschten Namen, da er als gefährlich für das Kindeswohl angesehen wurde. Diese Entscheidung weckt Diskussionen über die Grenzen der Namensfreiheit und den Schutz von Minderjährigen.
In einem sonnigen Herbsttag in Rostock trat eine überraschende Situation auf. Ein Paar aus der norddeutschen Stadt wollte seinen Neugeborenen mit einem Namen taufen, der in religiösen Kreisen stark belastet ist: Lucifer. Dieser Name, bekannt aus christlichen Traditionen als Bezeichnung für den obersten Dämon, löste bei den Standesbeamten sofort Bedenken aus. Ulrich Kunze, der Sprecher der Stadtverwaltung, erklärte, dass die zuständige Beamtin den Namen als bedrohlich für das Kindeswohl einstuft. Daher wurde die Namensgebung formell abgelehnt.
Nach dieser Ablehnung beschlossen die Eltern, den Fall vor Gericht zu bringen. Doch auch hier fand ihr Anliegen keine Unterstützung. Der Richter stimmte der Ansicht des Standesamts zu und bestätigte dessen Entscheidung. Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit einer ähnlichen Entscheidung aus dem Jahr 2017 in Kassel, wo ebenfalls ein Versuch scheiterte, einen Jungen Lucifer zu nennen.
Deutsche Standesämter sind generell großzügig gegenüber ungewöhnlichen Namen, wie beispielsweise Klekih-Petra, der Name eines weisen Apachen aus Karl-Mays Werken. Allerdings gelten bestimmte Leitlinien. Nach Angaben von Kunze dürfen Namen nicht beleidigend oder lächerlich sein und sollten erkennbar als Vorname dienen. Sachbezogene Begriffe wie „Telefon“ oder „Eisenbahn“ sowie andere unangemessene Namen werden strikt abgelehnt.
Die Entscheidung des Gerichts in Rostock wirft wichtige Fragen auf: Wo liegen die Grenzen der Namensfreiheit? Wie kann der Staat das Kindeswohl schützen, ohne die persönlichen Freiheiten der Eltern zu sehr einzuschränken? Diese Debatte zeigt, dass selbst in alltäglichen Angelegenheiten wie der Namenswahl komplexe gesellschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Es erinnert uns daran, dass jedes Kind das Recht hat, mit Würde und Respekt behandelt zu werden – bereits vom ersten Tag an.