In der Gemeinde Notzingen, gelegen im Landkreis Esslingen, kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem zwei Passanten erheblich verletzt wurden. Ein Polizeisprecher bestätigte den Vorfall und betonte, dass die Situation vor Ort kontrolliert sei. Die verletzten Personen wurden unverzüglich ins Krankenhaus transportiert, während weitergehende Ermittlungen laufen. Der Fahrer des Fahrzeugs wurde aufgrund seines auffälligen Verhaltens unter Beobachtung gestellt, ohne dass Anzeichen für eine Amokfahrt vorliegen.
Der Unfall ereignete sich am späten Nachmittag, als das Auto außer Kontrolle geriet und nicht nur zwei Fußgänger erfasste, sondern auch mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigte. Augenzeugen berichten von einer hektischen Rettungsaktion sowie der raschen Präsenz der Polizei, die dafür sorgte, dass keine weiteren Personen in Gefahr gerieten. Obwohl die Umstände noch geklärt werden, spricht man offiziell von einem Verkehrsunfall.
Die Identität sowohl der Opfer als auch des Fahrers bleibt bislang unbekannt. Aufgenommene Bilder zeigen jedoch einen Mann, der Handschellen angelegt bekam, was auf eine mögliche Festnahme hindeutet. Dennoch bestehen Zweifel daran, da die Behörden diesbezüglich zunächst zurückhaltend reagierten. Die Ermittler sind derzeit damit beschäftigt, die genauen Abläufe zu rekonstruieren, um ein vollständiges Bild des Geschehens zu erhalten.
Dieser Zwischenfall rief Erinnerungen an einen früheren Vorfall in Stuttgart wach, der ebenfalls landesweit Beachtung fand. Im Mai dieses Jahres fuhr ein Fahrzeug in eine Menschengruppe, wodurch eine Person tödlich verletzt und weitere sieben Menschen, darunter Kinder, verletzt wurden. Auch dort gingen die zuständigen Stellen von einem fahrlässigen Verhalten aus.
Die Bewohner von Notzingen, einer kleinen Gemeinde mit etwa 3.630 Einwohnern im Südosten von Stuttgart, erleben nun eine Phase der Aufklärung und Wartezeit, bis weitere Informationen veröffentlicht werden. Die Polizei hat versichert, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.