Eine tragische Kollision in einem Hospiz führte zu schwerwiegenden Rechtsfolgen. In Braunschweig hat das Landgericht einen ehemaligen Pflegekraftmitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der junge Mann, der seinen Arbeitsplatz im Sommer des vergangenen Jahres verlor, soll absichtlich mit seinem Fahrzeug eine bedrohliche Situation geschaffen haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der Angeklagte nach seiner Kündigung zurück zum Gelände kehrte, wo er schließlich den Geschäftsführer anfuhr.
Der Vorfall ereignete sich am 21. August letzten Jahres, als der Beschuldigte bewusst die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor oder ausübte. Das Opfer wurde gegen die Motorhaube geschleudert, während der Wagen weiter ins Gebäude des Hospizes fuhr. Diese Handlungen zeigten eindeutig Absicht, wie die Anklage darlegt. Nach dem Zwischenfall flüchtete der Täter, wurde jedoch kurze Zeit später durch Polizeikräfte gesichert. Während des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat ein, was zur Verurteilung beitrug.
Rechtsstaatlichkeit und gerechte Strafen sind essenzielle Säulen eines funktionierenden Gemeinwesens. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass auch in emotional belasteten Situationen wie Kündigungen eine gewaltfreie Lösungsfindung gefordert ist. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Streitigkeiten in der Arbeitswelt transparent und respektvoll zu klären, um solche Eskalationen zu vermeiden.