In der Stadt Memmingen hat ein 41-jähriger Mann unerwartet die Aufmerksamkeit der örtlichen Polizeibehörde erregt. Anstatt eine frühere Anordnung zur Stilllegung seines Fahrzeugs einzuhalten, fuhr er mit genau diesem Fahrzeug zur Polizeistation. Die Beamten stellten fest, dass das Auto nicht nur unversichert war, sondern auch als gestohlen galt. Diese Handlungen führten zu weiteren rechtlichen Schritten gegen den Betroffenen.
An einem Dienstag hatte die Polizei bereits im Auftrag der Zulassungsstelle Maßnahmen ergriffen, um das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Der Grund hierfür lag darin, dass das Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz aufwies. Trotz dieser Vorgaben entschied sich der Mann am nächsten Morgen, zum Polizeigebäude zu fahren, um die Legalität der Entscheidung in Frage zu stellen.
Die Polizeibeamten waren überrascht, als sie bemerkten, dass der Beschuldigte selbst mit dem stillgelegten Fahrzeug erschienen war. Während des Gesprächs wurde klar, dass das Fahrzeug von ihm unterschlagen und bereits Gegenstand einer Fahndung geworden war. Die Beamten sicherten daraufhin das hochwertige Fahrzeug ordnungsgemäß.
Außerdem muss der Mann nun mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben dem laufenden Verfahren wegen Unterschlagung steht ihm eine zusätzliche Anzeige gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz bevor. Diese Situation verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung von Rechtskonformität beim Umgang mit Fahrzeugen.
Der Vorfall in Memmingen zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, sowohl Versicherungsauflagen als auch polizeiliche Beschlüsse ernst zu nehmen. Die Folgen eines solchen Verhaltens können weitreichender sein als zunächst angenommen.