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Betreuungsrecht bei Schließung von Kitas und Schulen: Was Eltern wissen müssen
2025-03-11

Eltern stehen oft vor der Herausforderung, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, wenn diese krank sind oder die Betreuungseinrichtungen aus anderen Gründen geschlossen haben. Während Krankheitsfälle durch die Krankenkasse abgedeckt werden, stellt sich die Frage, was passiert, wenn Kitas oder Schulen wegen Streiks oder Überlastung schließen. In solchen Situationen können Arbeitnehmer auf bestimmte Rechte zurückgreifen, um ihren Berufspflichten gerecht zu werden und gleichzeitig für ihre Nachwuchs sorgen zu können.

In Berlin erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, dass berufstätige Eltern in Fällen einer Schließung zunächst versuchen sollten, alternative Betreuungsmöglichkeiten zu finden. Sollten diese nicht existieren, ist es wichtig, den Arbeitgeber umgehend zu informieren. Laut §275 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Arbeitnehmer die Leistungspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verweigern, wenn ihnen die Erbringung dieser Leistung nicht zumutbar erscheint. Ein Beispiel dafür wäre, wenn sie aufgrund einer Schließung ihr Kind selbst betreuen müssen. Dies setzt jedoch voraus, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.

Nach dem Arbeiterrechtsanwalt besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung, wenn Eltern aufgrund der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten können. Bei kurzfristigen Schließungen gibt es einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies gilt nach §616 BGB, sofern die Unterbrechung „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ – in der Regel höchstens zehn Tage – anhält. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Anspruch durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge ausgeschlossen sein kann.

Außerdem empfiehlt Bredereck eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber. In vielen Fällen könne Homeoffice eine Lösung sein. Zudem sei zu bedenken, dass je länger ein Streik angekündigt war, desto eher werde man davon ausgehen, dass Arbeitnehmer sich darauf einstellen konnten. Wer nicht rechtzeitig für eine anderweitige Betreuung sorgt, müsse damit rechnen, am Ende keine Vergütung zu bekommen.

Die Rechte von Eltern, die aufgrund der Schließung von Kitas oder Schulen ihre Kinder betreuen müssen, sind klar definiert. Es ist entscheidend, alternative Betreuungsmöglichkeiten zu erkunden und den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren. Dabei spielt auch die Möglichkeit des Homeoffices eine wichtige Rolle. Die genauen Bedingungen hängen von der Dauer der Schließung und individuellen Vertragsbedingungen ab.

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