Rezepte
Apotheker und Kassen vereinbaren Friedenspflicht für E-Rezepte
2024-06-21

Apotheken erhalten mehr Rechtssicherheit beim E-Rezept

Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben sich auf eine Friedenspflicht bei falsch ausgefüllten E-Rezepten geeinigt. Fehlerhafte oder fehlende Angaben sollen künftig nicht mehr zu Retaxationen führen.

Wegweisende Vereinbarung für die Zukunft des E-Rezepts

Rückwirkende Friedenspflicht für E-Rezepte

Die Friedenspflicht gilt rückwirkend seit dem 1. Januar und soll zunächst bis zum 31. Dezember in Kraft bleiben. Damit haben sich die Vertragspartner darauf geeinigt, dass Apotheken für Fehler, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht mehr bestraft werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz des E-Rezepts zu stärken und Rechtssicherheit für die Apotheken zu schaffen.Die Vereinbarung wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem DAV und dem GKV-SV getroffen. Dem DAV zufolge sei es wichtig gewesen, eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag zwischen den Kassen und der Apothekerschaft abzuschließen, um die Probleme rund um das E-Rezept zu lösen.

Probleme bei der Einführung des E-Rezepts

Seit Jahresbeginn komme es in Apotheken immer wieder zu Problemen und Fehlern, die in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder im Fachdienst der Gematik entstehen, betont der DAV. Vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten führen zu erheblichen technischen Problemen.Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte daraufhin die Kassen dazu aufgerufen, E-Rezepte nicht zu beanstanden, wenn beispielsweise die ärztliche Berufsbezeichnung fehlt. Dennoch kam es in den Apotheken immer wieder zu Retaxationen, die die Akzeptanz des E-Rezepts gefährdeten.

Apotheken erhalten mehr Rechtssicherheit

"Die Fehler auf den E-Rezepten werden nicht von den Apotheken verursacht und deshalb dürfen sie dafür auch nicht bestraft werden", betont der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. "Wir hatten die Kassen schon lange aufgefordert, auf Rechnungskürzungen zu verzichten, um die Akzeptanz für das neue E-Rezept nicht aufs Spiel zu setzen. Wir freuen uns, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten bekommen."Die Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des E-Rezepts in Deutschland. Sie schafft Rechtssicherheit für die Apotheken und trägt dazu bei, die Akzeptanz des digitalen Rezepts zu stärken. Damit ebnet sie den Weg für eine erfolgreiche Einführung und Nutzung des E-Rezepts in der Gesundheitsversorgung.
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