Viele Familien haben das Recht auf eine erhebliche finanzielle Entlastung, die weit über 4.000 Euro beträgt. Diese Möglichkeit bleibt jedoch vielen Berechtigten unbekannt und wird oft ungenutzt gelassen. Die Kosten für Kinder, sei es für Ausflüge, Kleidung oder Schulsachen, können hoch sein. Dieser Freibetrag bietet eine willkommene Unterstützung.
Finanzielle Herausforderungen sind besonders für alleinerziehende Eltern groß. In Deutschland gibt es fast drei Millionen solcher Eltern, wovon mehr als die Hälfte minderjährige Kinder im Haushalt haben. Um Arbeit und Familie zu vereinen, entstehen häufig zusätzliche Kosten für Betreuung und Alltagsbedarf. Ein besonderer Steuerbonus von über 4.260 Euro ist für diese Gruppe erhältlich. Dieser Vorteil gilt für geschiedene, ledige und dauerhaft getrennt lebende Eltern sowie für Witwer und Witwen. Sobald sich die Lebensverhältnisse ändern und ein neuer Partner ins Haus kommt, entfällt der Anspruch.
Die Möglichkeit einer Finanzierung von über 4.000 Euro ist bedeutsam. Es ist wichtig, dass alleinerziehende Eltern mit Kindern vorsichtig handeln, wenn sie eine Wohngemeinschaft mit anderen Erwachsenen bilden. Das Finanzamt könnte den Anspruch ablehnen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Haushalte getrennt geführt werden. Für den Antrag muss das Kind beim Alleinerziehenden gemeldet sein. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Betrag zusätzlich um jeweils 240 Euro. Eine korrekte Beantragung dieses Freibetrags hilft den Eltern, ihre finanziellen Belastungen zu mindern und somit ein stabiles und sicheres Leben für ihre Kinder zu gewährleisten.