Finanzierung
EU-Lieferkettengesetz: Kommission plant Verzögerung und Lockerungen
2025-02-26

Die Europäische Kommission plant, die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr zu verschieben und einige der Anforderungen für Unternehmen zu mildern. Dies erfolgt unter starkem Druck aus wirtschaftlichen Kreisen. Der neue Stichtag für die Gesetzesanwendung ist nun auf Juni 2028 festgelegt. Zudem sollen mehr Firmen von Nachhaltigkeitsregeln befreit werden, während die Klimaziele unverändert bleiben. Die Änderungen betreffen insbesondere die Beweislast und die Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben.

Die Entscheidung wurde im Mittelpunkt intensiver Diskussionen gestellt. Ursprünglich sollte das Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Produktion zu gewährleisten. Nun schlägt die Kommission vor, dass Unternehmen diese Pflichten nur noch bei ihren direkten Zulieferern erfüllen müssen. Der Nachweis dafür soll nicht mehr jährlich, sondern alle fünf Jahre gefordert werden. Darüber hinaus wird eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße eingeschränkt.

Weitere Maßnahmen betreffen die Abgabe auf CO2-Emissionen von Importen. Zahlreiche Firmen, insbesondere solche mit geringen CO2-Emissionen, sollen von dieser Abgabe befreit werden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen bestimmter Materialien wie Stahl oder Aluminium in die EU importieren. Diese Erleichterungen sollen besonders den Mittelstand nutzen.

Die Reaktionen auf diese Vorschläge waren gemischt. Während Wirtschaftsverbände die Maßnahmen begrüßten, warnten Hilfsorganisationen vor möglichen negativen Auswirkungen. So befürchten einige Organisationen, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen keine Möglichkeit mehr haben werden, EU-weit vor Gericht zu ziehen. Die Anwältin Franziska Humbert von Oxfam warnte, dass ohne verbindliche Sorgfaltspflichten Unternehmen ihre Verantwortung nicht übernehmen würden. Armin Paasch vom katholischen Hilfswerk Misereor sprach sogar von einer „Kettensäge an die Lieferkettenrichtlinie“.

Die geplanten Änderungen legen die Kommission vor die Herausforderung, sowohl wirtschaftliche Belange als auch ethische Standards abzuwägen. Dabei bleibt die Frage offen, ob die neuen Regelungen tatsächlich dazu beitragen, nachhaltige und faire Lieferketten zu fördern, oder ob sie lediglich kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen dienen.

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