Vor dem Hintergrund einer übermäßigen Geschwindigkeit, die der ehemalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im vergangenen Jahr in Aachen begangen haben soll, wurde eine Bußgeldstrafe verhängt. Obwohl er anfänglich Einspruch einlegte, zog er diesen später zurück. Ein Blick auf das Geschehen und mögliche rechtliche Auswirkungen offenbart interessante Details über Notsituationen und deren Bewertung durch Gerichte.
In jenem Vorfall überschritt Laschet die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h deutlich, was zu einem Bußgeld sowie Punkten im Flensburger Verkehrssündenregister führte. Seine Begründung bezog sich auf eine beunruhigende Situation vor Ort, die jedoch nicht nachweisbar war.
Am 9. Juli des letzten Jahres ereignete sich der Zwischenfall, bei dem Laschet mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h erfasst wurde, obwohl lediglich 50 km/h erlaubt waren. Dies resultierte in einer Strafe von 428,50 Euro, zwei Punkten im Flensburger Register sowie einem Monat Fahrverbot.
Trotz seines anfänglichen Einspruchs entschied sich Laschet letztlich dafür, die Strafen zu akzeptieren. Er begründete dies damit, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise für seine Behauptungen finden konnte. Diese Entscheidung hebt hervor, wie wichtig Belege sind, um eine Notsituation glaubhaft darzustellen. Ohne diese wird es schwer sein, eine solche Situation als Entlastungsgrund anzuführen.
Die Praxis zeigt, dass Notsituationen unter bestimmten Bedingungen eine Entlastung ermöglichen können. Dennoch ist die Nachweislast hoch, wie Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt. Die Akzeptanz solcher Argumente hängt stark von den Umständen ab, insbesondere wenn alternative Lösungen zur Verfügung standen.
Gerichtliche Entscheidungen variieren dabei stark je nach Fall. Während einige Situationen, wie Notdurft oder medizinische Notfälle, als plausibel gelten können, werden andere kritisch geprüft. Besonders problematisch wird es, wenn der betroffene Fahrer vorsätzlich in riskante Situationen eingetreten ist. In Laschets Fall blieb ihm schließlich eine höhere Strafe erspart, da die Behörden keinen Vorsatz feststellten. Doch ohne stichhaltige Beweise bleibt selbst für prominente Persönlichkeiten wenig Spielraum für Entlastung.