In der Stadt Hannover hat das Verwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern mit Behinderungen haben könnte. Ein vierjähriger Junge wurde mit frühkindlichem Autismus diagnostiziert und benötigt einen Platz in einer integrativen oder heilpädagogischen Kita. Trotz des anerkannten Rechtsanspruchs auf angemessene Betreuung stehen den Eltern keine geeigneten Plätze zur Verfügung. Diese Situation hat das Gericht dazu bewogen, sich intensiv mit der rechtlichen Rahmenbedingung zu beschäftigen und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Kinder ihre gesetzlichen Ansprüche erfüllt bekommen.
Richter Burkhard Lange und sein Team im Verwaltungsgericht Hannover haben sich damit auseinandergesetzt, wie der Staat seine Pflicht erfüllen kann, wenn es an ausreichenden Plätzen mangelt. Die Familie des Jungen berichtet von einem schwerwiegenden Mangel an integrativen oder spezialisierten Kitaplätzen. Stattdessen erhalten sie nur begrenzte Frühförderung zu Hause, was nicht ausreicht, um die Bedürfnisse ihres Sohnes zu decken. Dies führt zu erheblichen Belastungen für die Eltern, die rund um die Uhr für ihr Kind sorgen müssen und dadurch ihre berufliche Tätigkeit einstellen mussten.
Die Gerichtsverhandlung beleuchtete auch die rechtlichen Unterschiede zwischen regulären und spezialisierten Kitaplätzen. Während normale Kinder durch Kommunalportale Plätze zugewiesen bekommen, sind Eltern mit behinderten Kindern oft auf sich gestellt. Das Gericht stellte fest, dass die Region Niedersachsen zwar für die Kostenübernahme verantwortlich sei, aber nicht aktiv dabei helfe, geeignete Plätze zu finden. Dies wirft Fragen nach der Zuständigkeit und Koordination zwischen verschiedenen Fachbereichen auf.
Der Anwalt der Familie, Tobias Ebert, argumentierte, dass das Sozialgesetzbuch jedem Kind einen bedarfsgerechten Platz zusichere. Er betonte, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn Eltern allein auf die Suche gehen müssten, während die zuständige Behörde nur finanzielle Unterstützung leiste. Richter Lange unterstrich, dass die Verantwortung letztendlich bei den öffentlichen Institutionen liege, die dafür sorgen müssen, dass auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen ihren gesetzlichen Anspruch erfüllt bekommen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wird als Leitfaden für ähnliche Fälle in der Region dienen. Es zeigt auf, dass mehr Kooperation und klare Vorgaben notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Bedürfnissen, angemessen versorgt werden. Die Familie hofft nun, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Lösung gefunden wird, die sowohl den Bedürfnissen ihres Sohnes als auch ihrer eigenen Lebenssituation gerecht wird. Gleichzeitig fordert das Gericht eine bessere Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbereichen, um solche Schwierigkeiten in Zukunft zu vermeiden.