Rezepte
Stolperfälle bei Rezepten: 28-Tage-Frist und Einlöseoptionen
2024-12-16
Wer ein Rezept erhält, muss sich bemühen, die Fristen zu beachten. Denn es gibt eine bestimmte Zeit, nach der man auf die Kosten selbst aufkommen muss. Das rosafarbene Rezept, sowohl als gesetzlich Versicherter als auch im E-Rezept-Format, hat seine eigenen Bestimmungen.

Die Gültigkeit von Rezepten

Rezepte können bis 28 Tage nach Ausstellung in der Apotheke eingelöst werden. Der Ausstellungstag zählt nicht mit und es gibt keine Ausnahmen für Sonn- oder Feiertage. In der Arzneimittel-Richtlinie heißt es, dass Verordnungen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden dürfen.Für rosa Papierrezept und E-Rezept gilt diese Frist gleichermaßen. Wenn die Frist verpasst wird, gibt es zwei Optionen. Man kann ein neues Rezept erhalten, für das man dann wieder 28 Tage Zeit zum Einlösen hat. Oder man kann das Rezept als Selbstzahler verwenden und die Kosten selbst abdecken.Ein Vorteil des E-Rezepts ist, dass Patienten in der App auf die Frist hingewiesen werden. Wenn ein Arzneimittel rechtzeitig bestellt wird, aber nicht innerhalb der 28 Tage abgeholt, ist das kein Problem. Nur das Rezept muss im Fristzeitraum eingelöst werden, die Belieferung kann später stattfinden.Es ist wichtig zu beachten, dass diese Frist auch für Rezepte für Hilfsmittel gilt, wie Brillen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen und auch für Physiotherapie.
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