Eltern Kinder
Wie berufstätige Eltern mit Kitaschließungen umgehen
2025-03-11

Die Schließung von Kitas stellt eine erhebliche Herausforderung für berufstätige Eltern dar. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten der Eltern sowie mögliche Lösungen, wenn Betreuungseinrichtungen geschlossen sind. Es wird erklärt, wie Eltern ihren Arbeitgebern Mitteilung machen sollten, ob Kinder bei der Arbeit bleiben dürfen und welche Optionen es gibt, um den Arbeitsplatz zu bewahren, während man sich um seine Nachwuchs kümmert.

Rechte und Pflichten bei vorheriger Ankündigung eines Streiks

Wenn Kitas vorab über einen bevorstehenden Streik informieren, haben Eltern die Verantwortung, alternative Betreuungsmöglichkeiten zu finden. Es ist wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Eltern sollten aktiv werden und nicht einfach unentschuldigt fehlen oder verspätet kommen, da dies Konsequenzen haben kann.

In solchen Fällen besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Kind auf dem Arbeitsplatz aufzunehmen. Es bleibt jedoch eine Möglichkeit, wenn der Chef damit einverstanden ist und die Arbeitsumgebung dafür geeignet ist. Wenn andere Betreuungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind, können Eltern auch darüber nachdenken, Urlaub zu nehmen oder unbezahlten Freistellung zu beantragen. Der Arbeitgeber sollte stets in die Planung einbezogen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine weitere Option könnte Home Office sein, sofern der Job und der Arbeitgeber dies zulassen.

Betreuung im Notfall und finanzielle Auswirkungen

Für spontane Kitaschließungen ohne Vorankündigung gibt es spezielle Regelungen. In solchen Situationen dürfen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause bleiben, ohne dass dies negativ auf ihr Gehalt oder ihre Stelle wirkt. Die Gesetzgebung sieht vor, dass kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen, weshalb Eltern in solchen Fällen keine Verschuldung tragen.

Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für Kitas, Notbetreuungen anzubieten. Eltern sollten daher direkt bei ihrem Träger nachfragen, ob Notbetreuung möglich ist. Bei angekündigten Streiks müssen Eltern selbständig alternative Betreuung organisieren. Finanziell gibt es keinen Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfällen oder Kitagebühren. Selbstständige arbeitende Eltern haben ebenfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie während des Streiks ihre Arbeit nicht verrichten können. Einige Kommunen haben jedoch in der Vergangenheit Gebühren teilweise erstattet, sodass es sich lohnt, danach zu fragen.

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