Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass das Programm von Malta zur Vergabe von Staatsbürgerschaften gegen Unionsrecht verstößt. Dieses System, das als „Citizenship by Investment“ bekannt ist, ermöglichte wohlhabenden Ausländern die Erwerbung einer maltesischen Staatsbürgerschaft durch finanzielle Investitionen in das Land. Der Prozess wurde eingeleitet, nachdem die EU-Kommission dagegen vor dem Gerichtshof geklagt hatte. Experten sehen in der Entscheidung eine bedeutende Einschränkung der nationalen Souveränität bei der Verleihung von Staatsangehörigkeiten.
Das Programm erlaubte es ausländischen Investoren, unter bestimmten Bedingungen die maltesische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dazu gehörte eine Mindestinvestition von 600.000 bis 750.000 Euro je nach Wohnsitzdauer sowie weitere Anforderungen wie der Kauf eines Immobilienobjekts und eine Spende an wohltätige Organisationen. Diese Initiative stieß auf Kritik, da sie potenziell Missbrauchsmöglichkeiten für Geldwäsche oder Steuerflucht schuf. Politiker wie Birgit Sippel warnten vor den negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität innerhalb der EU.
Die Geschichte des Programms reicht zurück bis zum Jahr 2020, als es offiziell eingeführt wurde. Es zielte darauf ab, ausgewählte Personen aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums anzulocken. Die Vorteile waren erheblich: Eine maltesische Staatsbürgerschaft öffnete zugleich die Türen zur gesamten Europäischen Union und ermöglichte reisefreie Bewegung in über 185 Ländern weltweit. Insgesamt konnten bis zu 1.500 Investoren pro Jahr von diesen Privilegien profitieren, was für Malta zu beträchtlichen Einnahmen führte – laut Berichten über eine Milliarde Euro bis 2022.
Kritiker argumentierten jedoch, dass solche Programme ethisch problematisch seien und die Sicherheit der EU gefährden könnten. Sie bezweifelten auch die tatsächliche Integration der neuen Bürger in die maltesische Gesellschaft, da viele von ihnen möglicherweise nur symbolisch mit dem Land verbunden waren. Einige Experten gingen so weit zu sagen, dass dies eher geschäftliche Transaktionen darstellten als echte Staatsbürgerschaften.
Das Urteil des Gerichtshofs stellt nun klar, dass die gemeinsamen Ziele der Europäischen Union über nationale Interessen gestellt werden müssen. Demnach dürfen Mitgliedsländer keine Staatsbürgerschaften einfach verkäuflich machen. Diese Entscheidung wird als bahnbrechend angesehen und könnte Auswirkungen auf ähnliche Programme in anderen EU-Staaten haben. Die Zukunft wird zeigen, wie genau dieses Urteil umgesetzt wird und ob es zu weiteren Änderungen im Umgang mit Staatsbürgerschaften führt.